Es ist soweit: BAFA eröffnet Antragsportal und veröffentlicht neue Merkblätter

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Stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen können beginnen ihre Anträge zur Begrenzung der EEG-Umlage in 2016 zu stellen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Online-Portal ELAN-K2 geöffnet und die neuen Merkblätter für stromkostenintensive Unternehmen bzw. Schienenbahnen veröffentlicht.

An welchen Stellen es die Merkblätter aus dem vorangegangenen Jahr überarbeitet hat, ist darin allerdings nicht gekennzeichnet. Antragsteller müssen also jeweils die alten und neuen Fassungen einander gegenüberstellen, wenn sie wissen wollen, was sich getan hat. Und das ist nicht wenig: Erwartungsgemäß enthält das Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2016 zunächst verschiedene Ergänzungen, die durch die Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) veranlasst sind (wir berichteten). Überarbeitet wurden unter anderem auch die Passagen zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung, zur Neugründung und Umwandlung von Unternehmen und zu den Anforderungen an den selbständigen Unternehmensteil.

Auch zum Antragsverfahren gibt es Neues: Das BAFA hält zwar fest, dass die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein muss. Gleichzeitig akzeptiert die Behörde im Antragsjahr 2016 aber ausnahmsweise Prüfungsvermerke in elektronischer Form (.pdf) auch ohne qualifizierte Signatur zur Fristwahrung, wenn sie bis zum Ablauf der Antragsfrist im ELAN-K2-Portal hochgeladen wurden. Antragstellende Unternehmen müssen dann aber nach der Antragstellung eine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene (und inhaltlich identische) Datei hochladen. Unverändert müssen mit dem Antrag die Stromrechnungen, Netznutzungsrechnungen und Stromlieferverträge lediglich für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr übermittelt werden; Nachweise für einen Dreijahreszeitraum sind also insoweit nicht erforderlich. Für den Jahresabschluss gilt aber etwas anderes: Hier fordert die Behörde die geprüften Jahresabschlüsse für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Das BAFA empfiehlt außerdem dringend, dass Antragsteller sich im Antragsportal ELAN-K2 vergewissern, ob der Antrag eingereicht wurde und dass er unter der Kategorie „eingereichte Anträge“ angezeigt wird. Sollte das BAFA die bisherige gute Praxis der „qualifizierten Eingangsbestätigung“ („Ihr Antrag ist im Hinblick auf die ausschlussfristrelevanten Unterlagen vollständig.“) aufgeben, ist es umso wichtiger zu dokumentieren, welche Sorgfalt bei der Antragstellung und Antragseinreichung gewahrt wurde.

Ein aktualisiertes Merkblatt zur Anleitung der Antragstellung im Online-Portal ELAN K-2 lässt noch auf sich warten. Gleiches gilt für die Checklisten. Unternehmen, die auf dem neuesten Stand bleiben wollen, müssen also weiterhin prüfen, ob das BAFA die Merk- und Hinweisblätter (erneut) ändert.

Ansprechpartner: Jens Vollprecht/Andreas Große/Dr. Markus Kachel/Jens Panknin

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