Fracking-Regeln in Deutschland verschoben: Es bleibt wohl bei „Nein, aber“

(c) BBH
(c) BBH

Im politischen Berlin wird – das ist kein Geheimnis – gern gewettet: Wer steigt auf, wer ab, was setzt sich durch, was kommt zuerst, und was kommt zuerst wieder zurück. So gut wie niemand aber wettet auch nur einen roten Heller auf die umstrittene Fracking-Technologie: Dass die in Deutschland jemals in dem Maße genutzt wird wie in den USA, glaubt kein Mensch, zumal wegen des niedrigen Ölpreises auch dort die Erdgasförderung aus aufgebrochenem unterirdischem Gestein zunehmend skeptisch beurteilt wird. In Deutschland sind die Umweltstandards hoch, und neue Technologien haben es erst einmal schwer, und das macht Investitionen in diesem Bereich unwahrscheinlich.

Dabei ist Fracking – anders als viele meinen – bisher legal (wir berichteten). Es gibt keine Regelung, die die rechtlichen Möglichkeiten für die umstrittene Fördertechnik einschränkt. Das soll sich aber schleunigst ändern. Ende letzten Jahres hatte die Bundesregierung ein Regelungspaket vorgeschlagen, mit dem Fracking in einen rechtlichen Rahmen eingebettet werden sollte. Das beherzte „Nein, aber“ dieses Vorschlags – dies ergab die Verbändeanhörung bis zum 23.2.2015 – stellte niemanden recht zufrieden. Manchen ging er zu weit, manchen anderen längst nicht weit genug. Unkonventionelles Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein in weniger als 3.000 m Tiefe sollte verboten werden, außer im Falle erlaubnispflichtiger Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken.

Doch wer darauf gewettet haben sollte, dass sich entweder die Seite der Befürworter oder die der entschiedenen Gegner im Folgeentwurf durchsetzen sollte, musste seinen Wetteinsatz wohl verloren geben müssen. Der Entwurf, der mit Datum vom 7.3.2015 bereits unter der Hand zirkulierte, enthält wohl manche kleineren Korrekturen. So werden Ton- und Mergelgesteine ausdrücklich erwähnt, wie manche Naturschutzverbände angemahnt haben. Änderungen in mehr oder weniger entscheidenden Details z.B. im Trinkwasserschutz, über die es in den nächsten Wochen zu sprechen gilt, sind ebenfalls enthalten.

Doch scheinen, wie man hört, sowohl Gegner wie Befürworter der neuen Fördertechnik in dieser Fortentwicklung des Entwurfes keinen tragfähigen Kompromiss zu sehen. Anders als beabsichtigt wird über diesen Entwurf deswegen nun doch nicht schon diese Woche im Kabinett abgestimmt. Die Wetten auf/oder gegen Fracking laufen also doch noch etwas länger als ursprünglich geplant.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Olaf Däuper/Daniel Schiebold

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...