Geduld zahlt sich aus – erste Urteile des EuGH in Sachen Hochspannungskabelkartell

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Kartellgeschädigte, die Schadensersatzansprüche gelten machen wollen, brauchen oft einen langen Atem. So auch im Falle des Hochspannungskabelkartells. Schon fast sechs Jahre ist es her, dass die EU-Kommission Geldbußen gegen europäische sowie japanische und koreanische Hersteller von Hochspannungskabeln in Höhe von ca. 302 Millionen Euro wegen ihrer Beteiligung an einem weltweiten Kartell verhängt hat (wir berichteten).

Chancen und Risiken abwägen

Sobald die Kartellanten nicht mehr gegen die Bußgelder vorgehen können, sind die Feststellungen der Kartellbehörde für Schadensersatzklagen bindend. Mit dem Abschluss der Verfahren vor den europäischen Gerichten, von denen nur noch fünf offen sind, wird dann aber auch die Verjährung der Ansprüche ein Thema. Abnehmer von Erdkabeln der Spannungsebenen über 110 kV sowie Seekabel über 33 kV, die im Zeitraum 1999 bis 2009 bei ABB, Brugg, Nexans, Nkt, Prysmian, Pirelli, Silec und einigen weiteren asiatischen Herstellern erworben wurden, durchforschen derzeit die Aktenkeller und untersuchen die mögliche Schadenshöhe. Je rechtzeitiger sie einen Überblick über die Energiekabel-Beschaffungen der Vergangenheit gewinnen, desto besser und sorgsamer können sie die Chancen und Risiken einer Anspruchsgeltendmachung gegeneinander abwägen.

Die Chancen stehen – angesichts der in Deutschland zunehmend klägerfreundlichen Rechtsprechung – oft nicht schlecht. Im Markt werden Schadenshöhen über 15 Prozent der Netto-Auftragssummen diskutiert und auch Verzugszinsen spielen bei Kartellen, die so lange zurück liegen wie das Hochspannungskabelkartell, eine große Rolle. Dennoch gibt es auch in jedem Kartellschadensersatzfall Risiken, die – angefangen mit der Dokumentationslage bis zu rechtlichen Spezialfragen wie der Kostenweiterwälzung (sog. passing-on) – im Einzelfall gegen die Chancen abzuwägen sind. Andere Hindernisse, wie z.B. langjährige Geschäftsbeziehungen mit den Kartellbeteiligten, können sich am Ende aber auch als Chance für eine Vergleichslösung herausstellen.

Ansprechpartner: Prof. Christian Held/Dr. Holger Hoch/Dr. Anna Lesinska-Adamson

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