Insolventer Kunde macht Stromsteuer nicht unbillig

Preis Geld Zahlung
© BBH

Die Stromsteuer soll eigentlich den Endverbraucher belasten, aber abführen muss sie der Energieversorger. Wenn aber der Endverbraucher insolvent oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Strompreis zu bezahlen, bleibt der Energieversorger auf der Steuerschuld sitzen. Kann er sich dann darauf berufen, dass ein atypischer Fall vorliegt, in dem ihm die Steuerschuld aus Billigkeitsgründen erlassen werden muss?

Das kann er nicht, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner jüngeren Rechtsprechung (Urt. v. 17.12.2013, Az. VII R 8/12). Der Stromversorger ist trotz der Zahlungsausfälle verpflichtet, die Stromsteuer zu entrichten. Auch eine Rückzahlung bereits gezahlter Steuern kommt nicht in Betracht. Denn mit Forderungsausfällen muss er sowieso rechnen und dafür durch eine entsprechende Preiskalkulation vorsorgen. Von einem atypischen Fall kann somit keine Rede sein. Er kann weiterhin die Steuer auf den Verbraucher abwälzen. Sofern im Energiesteuerrecht Sonderregelungen für die Fälle eines Forderungsausfalls bestehen, können diese nicht auf das Stromsteuerrecht übertragen werden.

Dass sich deswegen jetzt die Strompreise erhöhen, steht nach der Entscheidung des BFH nicht zu befürchten. Denn die Energieversorger berücksichtigen, wenn sie ihre Preise kalkulieren, auch schon jetzt das Risiko von Forderungsausfällen.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel
Ansprechpartner Stromsteuer: Daniel Schiebold/Niko Liebheit

Share
Weiterlesen

14 November

„Mit Tempo in die Tiefe (Teil 2)“: Ausbautempo, Trinkwasserschutz und andere Baustellen

Das Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) will mit dem im Sommer vorgestellten „Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen (GeoWG-E)“ den Ausbau von Geothermieanlagen erheblich beschleunigen. Neben dem neuen Stammgesetz, dem GeoWG-E, sind Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz...

13 November

Großspeicher für die Energiewende

Die Großspeicherkapazitäten werden in Deutschland bis 2030 massiv anwachsen. Prognosen gehen von rund 26 GW Leistung und 52 GWh Kapazität bei Großspeichern aus. Dieser Ausbau ist eine direkte Antwort auf den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien aus Solar- und Windkraft. Diese...