Kampf der Europäischen Kommission gegen den Klimawandel & Sonderaufschlag Deutschland

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Sie sind Anlagenbetreiber? Dann sehen auch Sie sich bestimmt mit einer einerseits schrumpfenden kostenlosen Zuteilung an Emissionshandelsberechtigungen konfrontiert, mit steigenden Kosten für den Zukauf fehlender Zertifikate und Konkurrenten, die oft trotz geringerer Effizienz nicht am Emissionshandel teilnehmen müssen. Dies wird sich jedoch auch in absehbarer Zeit nicht ändern. im Gegenteil. Die Europäische Kommission hat gerade erst die Konsultation für die Zuteilungen in der 4. Handelsperiode ab 2021 beendet, aus denen hervorgeht, dass die EU den einmal eingeschlagenen Pfad weiter beschreiten will (wir berichteten). Und auch international will die Kommission ihre klimaschutzpolitischen Bemühungen intensivieren und hat ein Papier veröffentlicht, in dem sie ihre Planungen (KOM (2015) 81 endg.) zum Internationalen Klimaschutz beschreibt.

Hintergrund: die Pariser Klimakonferenz 2015

Im Dezember 2015 treffen sich die Mitgliedstaaten der UN-Klimarahmenkonvention (Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) in Paris, um ein neues Klima-Abkommen abzuschließen. Darin sollen bindende Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen vereinbart werden. Es soll als Protokoll der Klimarahmenkonvention verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten.

Das Ziel: den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf unter 2°C gemessen am vorindustriellen Niveau halten. Dies ist nach Erkenntnissen des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) zwingend notwendig, um schwerwiegende und irreversible Folgen auf Menschheit und Ökosystem zu verhindern. Dazu muss der CO2-Ausstoß erheblich und langanhaltend gesenkt werden. Derzeit sind die G20-Staaten für 75 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich, wovon rund 10 Prozent auf das Konto der EU gehen.

Auf der letzten Klimakonferenz in Lima hatten die Mitgliedstaaten beschlossen, bereits im Vorfeld des Pariser Treffens ihre jeweils angestrebten Klimaziele festlegen und verkünden zu wollen.

Die Ziele der Kommission

Die EU soll – so will es die Kommission und eine Reihe einflussreicher Mitgliedstaaten – auch in Zukunft eine Vorbildrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen. Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten dazu bereits im Oktober 2014 vereinbart, die Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent und um 80 Prozent bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Im Rahmen für die europäische Klima- und Energiepolitik bis 2030 sollen die vom EU-Emissionshandelssystem erfassten Sektoren ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 2005 um 43 Prozent verringern; die nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren um 30 Prozent. Immerhin: Ähnliche Ziele legten China und die USA schon fest.

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung vor, das Übereinkommen als Protokoll zur Klimarahmenkonvention zu verabschieden („Paris-Protokoll“). Führende Wirtschaftsnationen der G20 und G7 sollten nach Ansicht der Kommission neben der EU Vorreiterrollen einnehmen. Im Ergebnis sollen in allen Sektoren Vorkehrungen getroffen werden, um die globalen Emissionen bis 2050 um mindestens 60 Prozent unter die Werte von 2010 zu senken. Es sollen für alle Mitglieder gleichermaßen rechtsverbindliche Klimaschutzverpflichtungen gelten, die alle fünf Jahre auf ihren wissenschaftlichen Stand überprüft werden sollen. Außerdem sollen Verfahrensvorschriften erlassen werden, die eine jährliche Berichterstattung und eine regelmäßige Prüfung sowie Anhebung der Klimaschutzziele vorsehen. Mit dieser Rechenschaftspflicht soll ein transparentes und flexibles Verfahren geschaffen werden, das sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen tatsächlich nachkommen. Es soll zudem eine unabhängige Instanz ins Leben gerufen werden, die sie dabei unterstützt, die Ziele zu erfüllen, und klärend hinsichtlich Klimafragen auftritt.

Weitere Schwerpunkte des Abkommens sieht die Kommission in der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung sowie in der Weiterentwicklung und Anwendung von Klimaschutztechnologien.

Die EU selbst will ungefähr die Hälfte des europäischen Klimaschutzfonds für die Unterstützung von Entwicklungsländern verwenden. In einem Investitionsplan der EU über die nächsten drei Jahre wird verstärkt auf die Modernisierung der europäischen Wirtschaft und der Emissionsreduktion Wert gelegt.

Wie geht es weiter?

Bis Mitte 2015 will die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Gesetzesvorlage zur Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorlegen. Für November 2015 plant sie eine internationale Konferenz, um den Meinungsaustausch vor der großen Konferenz in Paris zu fördern.

Die Europäische Kommission hat hohe Ambitionen für die EU und die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention. Ob es gelingt, sie umzusetzen, wird die Zukunft zeigen.

Sonderaufschlag Deutschland

Doch nicht nur die Pläne der Europäischen Kommission lassen manchen Betreiber ängstlich künftige Mehrkosten durchrechnen: Aktuell verdichten sich die Pläne der Bundesregierung, die 22 Mio. t CO2 Minderung zusätzlich aufzubringen, die das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt hat. Im Ergebnis sollen wohl die Braunkohleverstromer mit älteren Anlagen für Emissionen, die über einen „Freibetrag“ hinausgehen, doppelt abgeben. Dies jedoch ist schon wenige Stunden, nachdem die Pläne des Ministeriums an die Öffentlichkeit gedrungen sind, umstritten. Denn auch wenn „nur“ die Braunkohle betroffen sein sollte, steigen doch die Preise für alle. Und auch rechtlich stellen sich Fragen nach der Vereinbarkeit mit der Emissionshandelsrichtlinie und dem deutschen Immissionsschutzrecht. Das Risiko, dass eine solche Maßnahme gerichtlich aufgehoben wird, wird schon jetzt von manchen Skeptikern als erheblich eingeschätzt.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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