Nationale Industriestrategie 2030 nur unter fairen Wettbewerbsbedingungen

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Möchte ein Unternehmen sich strategisch neu aufstellen oder neue Geschäftsfelder erschließen, es attraktiv sein, sich mit einem anderen Unternehmen zusammenzuschließen. Grundsätzlich steht es jedem frei, mit einem anderen Marktteilnehmer zu fusionieren, aber ab einem bestimmten Umsatz der beteiligten Unternehmen hat die EU-Kommission ein Wörtchen mitzureden (wir berichteten) – nämlich dann, wenn die Fusion von „gemeinschaftsweiter Bedeutung“ für den Markt ist.

Zu den aktuell rund zwei Dutzend Prüffällen der Kommission gehört auch der geplante Zusammenschluss von E.ON und RWE inklusive der Aufteilung von innogy: Am 23.8.2019 wird die EU-Kommission voraussichtlich ihr Ergebnis vorlegen. Dann wird klar sein, ob die Fusion vonstatten gehen kann und, wenn ja, unter welchen Auflagen.

Eine andere Fusion, die von dem Markt mit Spannung verfolgt wurde, hat nun ein vorzeitiges Ende gefunden – und zwar aus freien Stücken: der Zusammenschluss der Stahl-Giganten Thyssenkrupp aus Essen und Tata Steel aus Indien. Gespräche über die Fusion gab es bereits seit April 2016. Angesichts fallender Stahlpreise erhoffte man sich als zweitgrößter europäischer Stahlkonzern eine bessere Marktstellung. Am 25.9.2019 meldeten die beiden Stahl-Unternehmen ihr Vorhaben bei der EU-Kommission an. Ende Oktober gab diese bekannt, in das Hauptprüfverfahren einzusteigen, um zu untersuchen, wie sich der Zusammenschluss auf die Wettbewerbsbedingungen auf den Stahlmärkten auswirken würde.

Besonders in den Bereichen Stahl für die Automobilindustrie, metallbeschichteter Verpackungsstahl (z.B. für Konservendosen) und kornorientiertes Elektroband (z.B. für Transformatoren) hegt die Kommission Zweifel, ob die Stahlkunden durch eine verringerte Anbietervielfalt nicht mit höheren Preisen würden rechnen müssen.

In der Zwischenzeit hatten Thyssenkrupp und Tata im April 2019 Zugeständnisse gegenüber der Kommission angeboten, um die von dieser geäußerten Bedenken an der Fusion auszuräumen. Diese gab bekannt, bis zum 17.6.2019 eine endgültige Entscheidung zu treffen. Dazu wird es nun aber nicht kommen.

Am 10.5.2019 gaben Thyssenkrupp und Tata bekannt, ihre Fusionspläne aufzugeben. Man erwarte, so die Begründung von Thyssenkrupp, dass die EU-Kommission die Fusion mit Tata ohnehin nicht freigeben bzw. zu weitreichende Zugeständnisse verlangen würde, die für die Unternehmen wirtschaftlich nicht vertretbar wären. Ob dies wirklich so gekommen wäre, lässt sich nun leider nicht mehr sagen. Die Storyline passt aber gut in das Bild der kompromisslosen Brüsseler Kartellwächter unter Margrethe Vestager, die jetzt Kommissionspräsidentin werden will. So oder so: der Thyssen-Konzern plant nunmehr nach eigener Aussage eine „grundlegende strategische Neuausrichtung“.

Aus gegebenem Anlass, aber auch aufgrund der allgemeinen globalpolitischen Großwetterlage wird heute mehr denn je um die Rolle und Bedeutung der europäischen Fusionskontrolle diskutiert. Steht die Arbeit der GD Wettbewerb der EU-Kommission nun der vom BMWi vorgestellten Nationalen Industriestrategie 2030 entgegen? Bremst sie womöglich sogar eine starke Industrie in Deutschland aus?

Die Antwort lautet klar: nein, denn eine starke Industrie kann nur innerhalb eines level playing fields gedeihen. Faire Wettbewerbsbedingungen müssen auch dann sichergestellt werden, wenn große Unternehmen sich zu noch größeren Unternehmen zusammenschließen möchten, weil gerade dann die Struktur von funktionsfähigen Märkten geschützt werden muss. Fusionen können nur dann genehmigt werden, wenn der Markt eine solche Zentralisierung verkraftet und der verbleibende Wettbewerb für Ausgleich sorgt. Dies herauszufinden und die nötige Gewissheit darüber zu erlangen, kann die EU-Kommission im Einzelfall viel Aufwand und Zeit kosten. Das sahen wir bei dem Fall Thyssenkrupp/Tata. Und das sehen wir aktuell bei E.ON und RWE/innogy.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Holger Hoch

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