Stehen der Biomethanbranche schwere Zeiten bevor?

(c) BBH
(c) BBH

Strom aus Biomethan galt lange als ein tragfähiger Bestandteil der Energiewende. Doch ob das noch so ist, scheint mittlerweile zweifelhaft. Diverse Gesellschaften eines der größten europäischen Erzeuger und Händler von Biomethan mussten kürzlich Insolvenz anmelden.

Für viele Biomethankunden stellen sich nunmehr wichtige Fragen: Wie geht es weiter? Welche Zahlungen müssen noch geleistet werden? Können Lieferverträge gekündigt werden? Besteht ein Anspruch auf Sicherheiten? Welche Möglichkeiten bietet mein Vertrag im Falle der Insolvenz allgemein?

Wie die Antworten auf diese Fragen lauten, hängt davon ab, was im konkreten Biomethanliefervertrag vereinbart ist. In vielen Verträgen ist der Kunde regelmäßig verpflichtet, im Voraus zu zahlen. Hier besteht daher im Insolvenzfall ein erhebliches Ausfallrisiko: Der Kunde hat zwar für Biomethan im Voraus bezahlt, bekommt das Biomethan aber bilanziell nicht oder nicht vollständig gutgeschrieben.

Verschärft wird die Situation dadurch, dass der Nachweis, dass es sich bei dem gelieferten Gas um Biomethan im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) handelt, in der Regel erst zu Beginn des Folgejahres erstellt wird. Der Kunde hat also im schlechtesten Fall unterjährig nur Erdgas erhalten, aber für mehrere Monate Biomethan im Voraus bezahlt.

Obendrein kommt für den Kunden erschwerend hinzu, dass Biomethanhändler in der Regel vom so genannten „erweiterten Bilanzausgleich“ Gebrauch machen. Hierdurch erhalten sie bei der bilanziellen Abwicklung ihrer Lieferverpflichtungen einen gewissen Spielraum, und der kann dazu führen, dass der Kunde erst sehr spät vom vertragswidrigen Verhalten (Schlecht- oder Nichtleistung) Kenntnis erlangt und nicht rechtzeitig reagieren kann, etwa indem er mit Kündigung droht oder Deckungsgeschäfte eingeht.

Betroffene sollten daher schnell prüfen, was sie tun können, um den Schaden zu reduzieren. Für Biomethankunden, die bislang nicht betroffen sind, empfiehlt es sich ebenfalls, ihre Handlungsmöglichkeiten zu kennen, um im Insolvenzfall frühzeitig die richtigen Schritte einleiten zu können.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Markus Ladenburger/Alexander Müller

Share
Weiterlesen
Himmel, Wolken, Co2

07 Juli

Weniger Bürokratie beim CBAM – Status quo

Die CO2-Bepreisung in der EU führt bekanntermaßen regelmäßig zum sogenannten Carbon Leakage, das bedeutet: Emissionsintensive Industrieunternehmen verlagern ihre Produktion. Um dem entgegenzuwirken, wurde der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) ins Leben gerufen.   Schon seit Inkrafttreten der VO...

Euroscheine

04 Juli

Gehälter von Stadtwerke-Beschäftigten steigen  

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund sowie die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion haben am 6.4.2025 einen Tarifabschluss erzielt. Einen guten Monat später stimmte dann auch die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst zu. Von dieser Einigung erfasst...