Was vom Energiepreis-Entlastungspaket zu erwarten ist

Am 24.3.2022 konkretisierte die Ampel-Koalition das zweite Energiepreis-Entlastungspaket, das einen sozialen Ausgleich für die stark gestiegenen Energiepreise schaffen soll. Ein wesentlicher Teil des Pakets sieht vor, die Energiesteuer auf die Kraftstoffe Diesel und Benzin abzusenken. Sowohl im Hinblick auf die Umsetzung und Ausgestaltung als auch bezüglich eines möglichen Handlungsbedarfs von Unternehmen ergeben sich einige Fragen.

EU-Richtlinie lässt Spielraum für Absenkung der Energiesteuern

Unter der seit 2003 geltenden EU-Energiesteuerrichtlinie (RL  2003/96/EG) verbleiben den Mitgliedstaaten erhebliche Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. In Deutschland wird die EU-Energiesteuerrichtlinie durch das Stromsteuergesetz (StromStG) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG) umgesetzt und wird flankiert durch entsprechende Durchführungsverordnungen. Der Steuersatz für den Verbrauch von Diesel und Benzin beträgt aktuell 65,45 Ct/t für Benzin und 47,04 Ct/l für Diesel. Zwingend vorgesehen ist von der EU-Energiesteuerrichtlinie lediglich ein Steuersatz von 35,9 Ct/l für Benzin und 33 Ct/l für Diesel. Diesen Spielraum möchte die Bundesregierung nun im Rahmen des Entlastungspakets nutzen.

Wie wird die Absenkung umgesetzt?

Die Regierung plant, die Steuersätze für Benzin um 30 Ct/l und für Diesel um 14 Ct/l abzusenken. Ebenso wie die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer im Corona-Krisenjahr 2020 durch das Zweite Corona-Steuerentlastungsgesetz (wir berichteten), erfordert auch die vorübergehende Absenkung der Energiesteuer eine gesetzliche Grundlage. Daher muss der Bundestag ein entsprechendes Änderungsgesetz beschließen. Das Änderungsgesetz würde dann voraussichtlich nach dem Tag seiner Verkündigung in Kraft treten und soll – Stand heute – für drei Monate gelten.

Besteht Handlungsbedarf für Unternehmen?

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob hinsichtlich der vorübergehenden Steuersenkung Handlungsbedarf besteht. Dabei ist zunächst anzumerken, dass sich die Absenkungen nach den Ankündigungen der Koalitionsspitzen ausschließlich auf die Kraftstoffe Benzin und Diesel beziehen – und nicht auch auf Erdgas. Von der Steuersenkung werden daher in erster Linie Nutzer von Kraftfahrzeugen profitieren, die sich über sinkende Kraftstoffpreise freuen dürfen. Unternehmen, die in die Versorgung mit Diesel und Benzin involviert sind und als solche bei Verbrauch des Kraftstoffes Steuerschuldner werden, sollten prüfen, wie der vorübergehend gesenkte Steuersatz die Steuerdeklaration der Energiesteuer bei den Hauptzollämtern beeinflusst.

Einmalzahlungen für Privathaushalte und offene Fragen

Auch im privaten Bereich soll ein bunter Strauß an Maßnahmen die hohen Energiekosten abfedern. Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1-5 sollen einmalig über den Lohn eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt bekommen. Die Zahlung ist einkommensteuerpflichtig. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Familien bekommen pro Kind ergänzend zum Kindergeld einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt, der auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Eine verbilligte Nutzung des ÖPNV ist angedacht – wie dabei jedoch mit bestehenden Abonnements umgegangen werden soll und wie dann wiederum die Anbieter entlastet werden sollen, ist noch unklar. Für Empfänger von Transferleistungen wird es einen weiteren einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro geben.

Bei all dem wird deutlich, dass der Staat eben nicht alles abfedern kann und die Frage nach der sozialen Ausgewogenheit bleibt. Die Maßnahmen sollen zum 1.7.2022 umgesetzt werden.

Ansprechpartner*innen Strom-/Energiesteuer: Niko Liebheit/Jennifer Diane Morgenstern
Ansprechpartner*innen Steuer: Meike Weichel

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...