Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an den Start.

Chancen für Geothermie-Vorhaben

Der Geothermie-Hochlauf ist eine wichtige Säule für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und somit das Gelingen der Wärmewende. Ziel des Masterplans ist es, bis zum Jahr 2045 einen Anteil von 15 bis 20 Prozent des Wärmebedarfs aus Geothermie zu decken. Dies bedeutet eine Wärmeerzeugung aus Geothermie von 24,1 bis 33,1 TWh pro Jahr im Jahr 2045. Insbesondere die oberflächennahe Geothermie soll dazu beitragen, dieses ambitionierte Ziel zu erreichen. Aber auch für mitteltiefe und tiefe Geothermie – deren Potenziale bislang in NRW kaum genutzt werden – soll der Markthochlauf jetzt starten.

Die Potenziale von Geothermie

In dem bislang unterexplorierten NRW bestehen vielversprechende Voraussetzungen, geothermische Ressourcen erschließen und nutzbar machen zu können. Die Geothermie als erneuerbare Energiequelle hat dabei großes Potenzial, die Wärmewende voranzutreiben. Das Temperaturniveau des bei hydrothermalen Systemen geförderten Wassers ist dabei abhängig von der Tiefe der Bohrungen. Dabei kann Geothermie Wärme auf einem relativ hohen Temperaturniveau liefern, sodass etwa auch Wärmepumpen – die oftmals zur Hebung des Temperaturniveaus genutzt werden – effizienter betrieben werden können.

Die unterschiedlichen Anwendungsformen geothermischer Ressourcen stehen in Abhängigkeit zum Temperaturniveau der erschlossenen Wärme. Oberflächennahe geothermische Systeme (bis 400 Meter) dienen im Regelfall zur Versorgung eines Einzelobjekts. Bei mitteltiefer Geothermie (400 bis 1.500 Meter) ist aufgrund eines höheren Temperaturniveaus die Versorgung mehrerer Gebäude bzw. ganzer Quartiere denkbar, ebenso wie die Bereitstellung von Prozesswärme. Einen noch weitergehenden Anwendungsbereich bietet die tiefe Geothermie (ab 1.500 Meter), die eine direkte Einspeisung in ein Fernwärmenetz ohne Temperaturanhebung über eine Großwärmepumpe ermöglicht. Somit kann die tiefe Geothermie wesentlich zur verpflichteten Dekarbonisierung der Wärmenetze nach dem Wärmeplanungsgesetz beitragen.

Handlungsfelder mitteltiefer und tiefer Geothermie

Damit der Markthochlauf in NRW für mitteltiefe und tiefe geothermische Systeme gelingt, sind zentrale Hemmnisse für diese Technologien zu beseitigen. Der Geothermie-Masterplan für NRW sieht fünf zentrale Maßnahmen vor.

(1.) Als zentrales Risiko für mitteltiefe und tiefe geothermische Systeme soll das Fündigkeitsrisiko minimiert werden. Es beschreibt das Risiko, ein geothermisches Reservoir mit einer (oder mehreren) Bohrung(en) in nicht ausreichender Quantität oder Qualität zu erschließen. Unter Quantität ist im Wesentlichen die Förderrate und Temperatur des Wassers zu verstehen, unter Qualität die Zusammensetzung des Wassers. Um das Fündigkeitsrisiko finanziell abzusichern, gewährt das Land NRW – neben der (2.) Förderung von Vorerkundungsschritten – einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss zur Förderung der Bohrkosten. Zusätzlich beabsichtigt das Land NRW, das Fündigkeitsrisiko durch (3.) eine verbesserte Verfügbarkeit und einen vereinfachten Zugang zu Untergrunddaten zu gewährleisten, u. a. durch ein fünfjähriges Explorations- und Bohrungsprogramm des Geologischen Dienstes NRW.

Als weitere Maßnahme sieht der Masterplan-Geothermie vor, (4.) die Dauer des Genehmigungsverfahrens zu verkürzen, u. a. durch eine digitale Antragstellung, eine zentrale Ansprechperson und die Bereitstellung eines Handlungsleitfadens. (5.) soll Öffentlichkeitsarbeit die gesellschaftliche Akzeptanz für Geothermie-Vorhaben erhöhen.

Absicherung des Fündigkeitsrisikos durch neues Förderprogramm

Das bei der NRW.BANK angesiedelte neue Förderprogramm „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ hat zum Ziel, das Marktversagen in Bezug auf die Erschließung der mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie in NRW zu überwinden. Neben der Förderung von Vorstudie, Machbarkeitsstudie und seismischen Messungen besteht auch die Möglichkeit der Förderung der ersten Bohrung. Dabei ist das Förderprogramm kaskadenartig aufgebaut.

Für den Fördergegenstand „Bohrung“ beträgt die Förderhöhe max. 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei KMU-Status sind höhere Förderquoten möglich. Der Höchstbetrag der Zuwendungen beträgt 10 Millionen Euro. Die als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährte Förderung muss dabei auf Grundlage einer vorherigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und in Abhängigkeit des Eintrittsszenarios (Fündigkeit, Teil-Fündigkeit, Nicht-Fündigkeit) vollständig, anteilig oder nicht zurückgezahlt werden.

Kombinierbarkeit mit geplanter Förderung auf Bundesebene

Das Bundeswirtschaftsministerium entwickelt zurzeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Einrichtung einer staatlich unterstützten Versicherungslösung für das Fündigkeitsrisiko bei Geothermiebohrungen. Das Landesinstrument NRW soll an eine Bundesförderung anschlussfähig und mit dieser kombinierbar sein.

Ansprechpartner*innen: Andreas Große, Dr. Heiner Faßbender, Samira Hentschel

P.S.: In diesem Zusammenhang könnte Sie auch unser Webinar „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – Überblick für Versorgungsunternehmen“ am 25.4.2024 und 16.5.2024 jeweils um 9 Uhr interessieren.

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