Klimaschutz und Fördermittel: Pfade durch den Subventions-Dschungel
Kommunen stehen vor der Herausforderung, vom Gesetzgeber vorgegebene Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen zu müssen. Um dies zu gewährleisten, müssen sie die richtigen Fördermittelprogramme für kommunale Projekte zunächst identifizieren bzw. die Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen anschließend sicherstellen.
Im Dschungel der Fördermaßnahmen
Allein auf Bundesebene gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen bezogen auf den Klimaschutz für Kommunen und deren Einflussbereich. Hier nur drei Beispiele:
- Die Kommunalrichtlinie der NKI des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sie zielt auf die Förderung von Potenzialen zur Minderung von Treibhausgasen im kommunalen Umfeld.
- Die Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (BMUV) Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte. Ihr Ziel ist es, Projekten zu fördern, die einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der THG-Neutralität von Kommunen leisten.
- Das Programm zu Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des BMUV. Es unterstützt beim kommunalen Anpassungsmanagement und innovativen Modellprojekten.
Hinzu kommen zahlreiche weitere Programme auf Länderebene. Doch welche Förderprogramme passen nun zu dem geplanten Projekt? Oder welches Projekt kann man durch diese Programme fördern lassen?
Potential- und Projektanalyse
Am Anfang eines effizienten Klimaschutz-Vorhabens steht die Auswahl eines oder mehrerer Förderprogramme, die auf Bundes-, Länderebene und/oder darüber hinaus zur Verfügung stehen. Im Auswahlprozess müssen die aktuellen und besonders die zukünftigen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Überblick über die Förderlandschaft mit Blick auf die strategische Projektausrichtung schwer zu greifen.
Aktuell stehen Ihnen für freiwillige Klimaschutz- und Wärmeplanungsvorhaben noch großzügige Fördermittel zur Verfügung, mit einer bis zu 100-prozentigen Förderquote. Bei einer verpflichteten Planung entfallen diese Fördergelder. Im Bundesland Baden-Württemberg ist beispielsweise die Wärmeplanung für Kommunen bereits Pflicht. Die verbleibende Unterstützung des Landes reicht bei Weitem nicht an die Fördermittel des Bundes heran.
Fristgerechte Antragsstellung bei der Behörde
Wenn die richtige Kombination aus Klimaschutzmaßnahme und Fördermittelprogramm gefunden ist, ist im nächsten Schritt der Antrag bei der entsprechenden Behörde zu stellen. Unabhängig vom konkreten Förderprogramm sind im weiteren Verlauf drei zentrale Punkte zu beachten: Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Fristgerechtigkeit.
Der Antrag und alle dazugehörigen Unterlagen müssen der verantwortlichen Stelle vollständig und im richtigen Format zur Verfügung gestellt werden. Jede einzelne der antragsrelevanten Angaben in Dokumenten, Berechnungen und/oder Analysen muss für die genehmigende Behörde klar nachvollziehbar sein. Alle Belege im Rahmen der Antragstellung müssen über den vorgeschriebenen Kommunikationsweg fristgerecht übermittelt werden.
Umsetzung eines geförderten Klimaschutzprojekts
Nach der Bewilligung der Fördermittel starten Sie Ihr Projekt. Jetzt können Aufträge vergeben und Personal oder die nötigen Sachmittel beschafft werden. Vielleicht wird jetzt auch die endgültige Finanzierung final festgelegt.
Ansprechpartner*innen: Tobias Sengenberger/Manuel Bolkart