Seit 1.1.2019: Steuerfrei zur Arbeit radeln

(c) BBH

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur Verfügung gestellt bekommen, radeln seit dem 1.1.2019 noch schwungvoller zur Arbeit als zuvor. Denn der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Fahrrads oder Elektrofahrrads ist nunmehr steuerfrei. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Arbeitgeber den Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt und das Elektrofahrrad verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen ist, zum Beispiel weil der Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt.

Mit der gesetzlichen Neuregelung soll das umweltfreundliche Engagement von Radfahrern und deren Arbeitgebern, die die private Nutzung sowie die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen, honoriert werden.

Eine gesetzliche Änderung gibt es übrigens auch bezüglich der Begünstigung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung. Seit Jahresbeginn müssen diese im Rahmen der Berechnung des geldwerten Vorteils nur noch mit der Hälfte des Neuwagenpreises angesetzt werden. Die Begünstigung gilt für Anschaffungen vor dem 1.1.2022.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Christian Fesl

Share
Weiterlesen

05 Juni

BNetzA veröffentlicht Festlegungsentwurf „HEDWIG“: Neue weitreichende Datenmeldepflichten für die Energiewirtschaft 

Mit der Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs „HEDWIG“ am 18.4.2026 konkretisiert die BNetzA ihre Pläne, energiewirtschaftliche Datenmeldungen weiter zu standardisieren und zu zentralisieren. Ziel der Vorgaben ist es, mehr Transparenz am Energiemarkt zu schaffen, indem energiewirtschaftliche Daten umfassend erfasst und bereitgestellt werden. Dabei knüpft der Entwurf an das...

04 Juni

Unter Strom zum Erfolg: Elektromobilität als strategische Chance für die Logistik (Teil 2) 

Die Transformation zur Elektromobilität ist für Unternehmen im Logistiksektor weit mehr als eine technische Modernisierung. Sie betrifft zentrale Unternehmensbereiche gleichermaßen – von Energieversorgung und Infrastruktur über Finanzierung und Fördermittel bis hin zu regulatorischen und rechtlichen Anforderungen. Damit wird die Elektrifizierung...