Umweltausschuss des EU-Parlaments verlängert Emissionshandels-Ausnahme im Flugverkehr

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Flugzeug Flugverkehr
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Den internationalen Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel (ETS) einzubeziehen, ist ein eher langwieriges Projekt der EU-Klimapolitik. Wir erinnern uns: Als die Europäische Union 2009 beschloss, ab 2012 den Luftverkehr in das ETS aufzunehmen, sollte dies ursprünglich auch für Flüge zwischen den am ETS teilnehmenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Drittstaaten gelten. Diese protestierten, so dass die Maßnahme bis zum 31.12.2016 vorläufig ausgesetzt wurde (wir berichteten). Die Internationale Luftfahrtorganisation der UN (ICAO) sollte Zeit bekommen, um an einer globalen Lösung zu arbeiten, die dann möglicherweise in das ETS eingegliedert werden könnte. Nachdem die ICAO ein Offsetting-System unter dem Akronym CORSIA beschlossen hatte (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation), schlug die Kommission Anfang des Jahres vor, internationale Flüge aus dem Anwendungsbereich des Emissionshandels auszunehmen (wir berichteten). Gleichzeitig sah der Vorschlag vor, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Entwicklung des von der ICAO eingeführten Mechanismus berichtet. Die Europäische Kommission wollte damit nicht nur Klarheit über den rechtlichen Status der Flüge mit Drittlandsbezug schaffen, sondern auch die Option offen halten, diese Flüge künftig doch wieder in das ETS einzubeziehen, sollten sich die von der ICAO ergriffenen Maßnahmen als nicht ausreichend erweisen.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes hat nun am 11.7.2017 über den Vorschlag der Europäischen Kommission abgestimmt und der Verlängerung der Ausnahme zugestimmt. Nach dem Willen des Umweltausschusses soll diese Maßnahme aber bis einschließlich 2020 begrenzt bleiben. Damit müsste über das Verhältnis zwischen ETS und CORSIA erneut beraten werden, bevor CORSIA – wie vorgesehen – 2021 mit seiner Pilotphase in Kraft treten wird.

Darüber hinaus hat der Umweltausschuss den Maßnahmen den Rücken gestärkt, die das Europäische Parlament schon bei seiner Abstimmung über das ETS in der 4. Handelsperiode bezüglich des innereuropäischen Luftverkehrs vorgeschlagen hatte. Die Zuteilung der kostenlosen Zertifikate soll von 85 auf 50 Prozent sinken und das Reduktionsziel von 5 auf 10 Prozent angehoben werden. Ab 2021 soll dann der lineare Reduktionspfad, wie für alle anderen Sektoren, auch für den Flugverkehr gelten. Der Umweltausschuss begründet dies mit dem dynamisch zunehmenden Luftverkehr, dessen Emissionen bis 2050 weltweit um 300–700 Prozent steigen könnten, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Dass der Luftverkehr mit CORSIA einen adäquaten Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens leisten kann, sieht offenbar eine Mehrheit der EU-Parlamentarier skeptisch. Die Entscheidung des Plenums steht noch aus, es wird aber damit gerechnet, dass sich dieses dem Votum des Umweltausschusses anschließen wird. Für die betroffenen Fluggesellschaften bedeutet dies immerhin Rechtssicherheit für die Jahre 2017 bis 2020. Wohin die (Flug-)Reise danach geht, bleibt aber vorerst weiter ungewiss.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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