Zum Start des gemeinsamen deutschen Gasmarktgebietes: Die Umlagen und Entgelte
Heute, am 1.10.2021, startet nach langer Vorbereitung das gemeinsame deutsche Gasmarktgebiet. Wir wünschen zum Start gutes Gelingen! Bereits am 19.8.2021 hat die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Umlagen und Entgelte festgelegt und veröffentlicht.
Bilanzierungsumlagen für SLP und RLM
Die nach GABi Gas 2.0 zu bestimmenden Bilanzierungsumlagen für SLP- und RLM-Entnahmestellen heben auf die prognostizierte Entwicklung der Regelenergieverursachung und des daraus resultierenden Regelenergiebedarfs ab. Gleichzeitig ist ihre Höhe auf die aktuellen Stände der SLP- und RLM-Bilanzierungsumlagekonten der bisherigen Marktgebiete GASPOOL und NCG zurückzuführen.
Die Festlegung auf 0,00 Euro/MWh deutet darauf hin, dass sich die Salden der Umlagekonten von NCG und GASPOOL derzeit auf einem ähnlich hohen (gut gefüllten) Niveau befinden und ausreichend Liquidität vorhanden ist. Die Umlagekonten werden am Ende der aktuellen Umlageperiode durch Addition der Salden zusammengeführt. Ob sich die festgelegten Werte auch angesichts der aktuell niedrigen Speicherstände behaupten werden, wird sich jedoch erst im Laufe des Winters zeigen.
Konvertierungsentgelt, Konvertierungsumlage und VHP-Entgelt
Für die bisher ausschließlich im NCG-Marktgebiet aktiven Marktteilnehmer ändert sich die Höhe des Konvertierungsentgelts und der Konvertierungsumlage nicht. Die ehemaligen GASPOOL-Marktteilnehmer hingegen müssen sich auf eine leichte Erhöhung des Konvertierungsentgelts einstellen. So wie bereits NCG in der Vergangenheit, hat auch der neue Marktgebietverantwortliche (MGV) das Entgelt auf das nach Konni Gas 2.0 erlaubte Maximum in Höhe von 0,45 Euro/MWh festgelegt. Offenbar hat sich der Ansatz von GASPOOL, variablere Konvertierungsentgelte auszutesten nicht durchgesetzt – auch wenn die Größenordnung minimal war.
Das Konvertierungsentgelt soll sicherstellen, dass der Markt ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat; der MGV jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung.
Das VHP-Entgelt ist bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen, sowohl vom abgebenden als auch dem aufnehmenden BKV, zu zahlen. Die THE GmbH begründet die Absenkung unter anderem mit den zu erwartenden Liquiditätssteigerungen im gesamtdeutschen Marktgebiet.
Übersicht
Insgesamt stellen sich die Umlagen und Entgelte – auch im Vergleich zu den aktuellen Werten – wie folgt dar:
THE ab 01.10.2021 |
NCG bis 30.09.2021 | Gaspool bis 30.09.2021 | |
Bilanzierungsumlage SLP (in Euro/MWh) | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Bilanzierungsumlage RLM (in Euro/MWh) | 0,00 | 0,10 | 0,00 |
Konvertierungsentgelt H- zu L-Gas (in Euro/MWh) | 0,45 | 0,45 | 0,39 |
Konvertierungsumlage (in Euro/MWh) |
0,00 | 0,00 | 0,00 |
VHP-Entgelt (in Euro/MWh) | 0,001 | 0,0014 | 0,00118 |
Ansprechpartner*innen: Dr. Olaf Däuper/Johannes Nohl
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