Dynamische Tarife und ihre praktische Umsetzung (Webinar)


Termin Details


Dynamische Tarife sind aktuell für alle Stromlieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern und Kunden mit intelligentem Messsystem anzubieten. Ab 2025 gilt diese Verpflichtung für alle Stromlieferanten unabhängig von der Kundenanzahl (vgl. § 41a Abs.2 EnWG). Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihres Monitoringberichts bereits angefangen, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen.

Im Einzelnen:

  1. Anbieten von dynamischen Tarifen
    II. Bereitstellen von angebotsrelevanten Informationen in offenen Datenformaten
    III. Veröffentlichungspflicht aus § 41 Abs. 3 EnWG
    IV. Handlungsempfehlung
    V. Webinar „Dynamische Tarife – Pflicht und Kür“ – Darin gehen wir unter anderem auf die Fragen ein: Was ist ein dynamischer Tarif? Welche Vorteile und welche Risiken birgt ein dynamischer Tarif für den Kunden? Zudem werden wir auf die Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung und die neuen Informationspflichten für Stromlieferanten im Zusammenhang mit dynamischen Tarifen eingehen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

03.12.2024, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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