CO2-Kostenaufteilungsgesetz – kurz und knapp (Webinar)
Zur Umsetzung dieser CO2-Kostenteilung haben Vermieter nicht nur die CO2-Kosten und die von den Parteien des Mietvertrags jeweils zu tragenden Anteile hieran zu ermitteln, sondern auch die Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung für den jeweiligen Mieter gesondert abzurechnen. Um den Vermietern dies zu ermöglichen, haben Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem CO2KostAufG auf ihren Abrechnungen weitere Informationen auszuweisen. Diese Vorgaben sind bereits für Abrechnungszeiträume relevant, die (anteilig) auf das Jahr 2023 entfallen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
Mittwoch, 05.06.2024, 10.00 Uhr – 14.00 Uhr
Donnerstag, 24.10.2024, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Antje Hielscher gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.