Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz für Energie- und Wärmeversorger (Webinar)


Termin Details


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-E) steht nun endlich am 8. September auf der Tagesordnung und soll beschlossen werden. In unserem Blogbeitrag „Novelle verzögert sich: Bundesverfassungsgericht stoppt GEG“ hatten wir die aktuellsten Entwicklungen und wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs ja bereits erläutert.

Im Zentrum der Diskussion um das GEG-E steht die geplante Pflicht zur Nutzung von 65 % Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme bei dem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024.

Diese Pflicht richtet sich vor allem an Gebäudeeigentümer. Jedoch hat sie einen immensen Einfluss auf die Geschäftsmodelle von Energie- und Wärmeversorgungsunternehmen.

Was ist bei dem Betrieb neuer und bestehender Wärmenetze zu beachten, um Gebäudeeigentümern einen zukunftsfähigen Wärmenetzanschluss zu gewährleisten? Spannend ist hier insbesondere das Verhältnis von GEG-E und dem ebenfalls geplanten Wärmeplanungsgesetz.

Welche Zukunft haben Gasnetze nach dem GEG-E und wie ist die Transformation hin zu Wasserstoffnetzen hier geregelt?

Welche Anforderungen werden nach dem GEG-E an Biomasse oder Wasserstoff gestellt?

Auch die weiteren Erfüllungsoptionen wie Wärmepumpen werden beleuchtet. Insbesondere wird die politisch viel gepriesene Technologieoffenheit im Webinar genauer hinterfragt und auch die zukünftigen Anforderungen sowie Herausforderungen von Versorgungsunternehmen erörtert.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

4.10.2023/Webinar,
16.10.2023/Webinar und
23.11.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Waske gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

20 Januar

Einführung des Wassercents in Bayern: Was müssen bayerische Wasserversorger beachten? 

Am 1.1.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften in Kraft getreten. Dieses führt auch ab dem 1.7.2026 ein Entgelt für Grundwasserentnahmen ein, den sogenannten Wassercent (neue Art. 78–81, Art. 100 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes,...

Frau in Anzug und Brille lächelt

18 Januar

Interview: Wasserwirtschaftliche Jahrestagung mit Ulrike Franzke, Vorständin, Stadtentwässerungsbetriebe Köln

Vom 28.1.2026 bis 30.1.2026 findet in Meisenheim die Wasserwirtschaftliche Jahrestagung „Wachsende Investitionen in der (Ab-)Wasserwirtschaft erfolgreich umsetzen“ statt. Die Branche steht vor enormen Herausforderungen: Ein großer Teil der Infrastruktur erreicht das Ende seiner Nutzungsdauer, Klimawandel, demografische Veränderungen und neue Vorschriften...