Das neue Sanktionssystem im EEG 2023 (Webinar)
Zum 1.1.2023 ist das EEG durch zahlreiche Gesetze geändert worden, zuletzt durch das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20.12.2022 (im Folgenden: StromPBG).
Die Änderungen haben erhebliche praktische Bedeutung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das neue Sanktionssystem des EEG 2023. Denn seit dem 1.1.2023 führen Pflichtverstöße durch die Anlagenbetreiber in der Regel nicht mehr zu einem reduzierten EEG-Vergütungsanspruch, sondern gemäß § 52 EEG 2023 zu Strafzahlungen, die vom Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber zu zahlen sind. Dies gilt gemäß § 100 Abs. 9 EEG 2023 grundsätzlich auch für Anlagen, die vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden (im Folgenden: Bestandsanlagen). Damit werden bei Pflichtverstößen nun auch Anlagenbetreiber sanktioniert, die keine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Dies betrifft z.B. PPA-Anlagen, ausgeförderte Anlagen oder Balkonanlagen. Die zu leistende Strafzahlung beträgt dabei 10 Euro pro Kilowatt installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat und kann ggf. (rückwirkend) reduziert werden.
In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche Fragen: Welche Pflichten treffen Anlagenbetreiber nach dem aktuellen EEG? Welche Sanktionen sind bei welchen Pflichtverstößen auszusprechen? Welche Ausnahmen vom Sanktionsmechanismus gibt es? Spielt das Verschulden des Anlagenbetreibers eine Rolle? In welchen Fällen gilt nach wie vor das „alte“ Sanktionssystem? Wann genau werden die Strafzahlungen fällig? Wann verjähren die Ansprüche auf Strafzahlungen? Wie werden die Strafzahlungen im EEG-Ausgleichsmechanismus berücksichtigt? Was passiert, wenn der Netzbetreiber die Strafzahlungen nicht einfordert? Wie kann ein Netzbetreiber die Strafzahlungen durchsetzen, wie ein Anlagenbetreiber sie abwehren?
Vor diesem Hintergrund haben wir insbesondere für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber ein zweistündiges Webinar konzipiert.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
31.1.2023/Webinar und
14.2.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Marlen Warnat gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.