Empfehlungen zum Jahresabschluss 2018 für Versorgungsunternehmen


Termin Details

  • Datum:
  • Ort: BBH-Berlin

Auch zum 31. Dezember 2018 werden die Energieversorgungsunternehmen wieder mit einer Vielzahl von branchenspezifischen Rechnungslegungsfragen konfrontiert, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu berücksichtigen sind. Die laufenden Festlegungsverfahren und die Vielzahl der Änderungen von Gesetzen und Verordnungen führen nach wie vor zu erheblichen Unsicherheiten, die auch auf die Jahresabschlüsse durchschlagen.

Daher werden wir auch dieses Jahr anhand ausgewählter Themen Praxisfragen besprechen, wobei wir die enge Verzahnung bilanzieller, steuerlicher und energierechtlicher Themen im Fokus haben. Wir geben Ihnen vielfältige Hilfestellungen an die Hand und informieren Sie in unserer Sonderveranstaltung über die aktuellen Brennpunkte, die insbesondere aus kaufmännischer Sicht von Interesse sind. Auch die Steuerfragen sind ein unverändert spannender Themenkomplex, da sich die rechtlichen Vorgaben auch hier laufend ändern. Für Umsatzsteuer, Strom- und Energiesteuer sehen wir einen eigenen Tagesordnungspunkt vor. Aktuelle Fragestellungen zu anderen steuerlichen Themen schließen die Veranstaltung ab.

Unsere Sonderveranstaltung richtet sich an alle Fach- und Führungskräfte in den Bereichen Buchhaltung, Controlling, Regulierung und Steuern.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

Stuttgart/3.12.2018,
Erfurt/5.12.2018,
Marburg/10.12.2018,
Berlin/12.12.2018,
Köln/18.12.2018,
Hamburg/19.12.2018,
München/8.1.2019 und
Stuttgart/9.1.2019.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...