EnWG 2021: Herkulesaufgabe für den Vertrieb! (Webinar)


Termin Details


Das Gesetzgebungsverfahren zum EnWG schreitet voran. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz ohne Übergangsfrist am Tag nach Verkündung in Kraft tritt.

Der Gesetzentwurf zum EnWG 2021 hat erhebliche Auswirkungen auf den Energievertrieb:
• Die Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Energielieferverträgen werden deutlich ausgeweitet.
• Neue Vorgaben für Rechnungen, Abrechnungsinformationen und Verbrauchsermittlung sind vorgesehen.
• Für Lieferanten mit mindestens 200.000 Kunden mit iMS wird eine Pflicht zur Einführung dynamischer Tarife eingeführt.
• Neue Marktteilnehmer werden rechtlich ausgestaltet („aktive Kunden“ und „Aggregatoren“).
• Unabhängige Vergleichsportale mit Überwachung durch die Bundesnetzagentur werden eingeführt.
• Für die Grund- und Ersatzversorgung sollen entsprechende Regelungen in der Strom-/GasGVV folgen.
• Eine Anpassung interner Prozesse und IT-Systeme wird erforderlich sein.

Einen fundierten Gesamtüberblick über die Novellierung aus Vertriebssicht bieten wir mit unserem Online-Seminar „EnWG 2021: Herkulesaufgabe für den Vertrieb!“ an.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

22.3.201/Webinar,
24.3.2021/Webinar und
26.3.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Mirjam Weskamp gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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