Erster Einblick in die Festlegungen zu § 14a EnWG: Finale Regelungsinhalte und unmittelbare To-Dos (Webinar)
Am 27.11.2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die beiden Festlegungsverfahren zur Integration und netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG erlassen. Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung werden verpflichtet, nach den Regelungen der Festlegungen Vereinbarungen über die Durchführung der netzorientierten Steuerung abzuschließen. Als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Verbrauchseinrichtung zur Vermeidung der Gefährdung von Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes erhält der Betreiber einen Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt. Die Festlegungen treten bereits am 01.01.2024 in Kraft, sodass eine kurzfristige Umsetzung notwendig ist. Eine weitere Detailausgestaltung erfolgt Ende 2024; die BNetzA wird hierzu auf Vorarbeiten des BDEW zurückgreifen.
Damit Sie sich einen ersten Überblick über die Inhalte der Festlegungen verschaffen können, möchten wir Sie herzlich zu unserem Webinar einladen.
Zur Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
18.12.2023/Webinar
20.12.2023/Webinar und
11.1.2024/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Tekla Jurkschat gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.