IV. Quartalstreffen des AK Arealnetz (Hybrid)


Termin Details


Einleitend berichten wir von laufenden Gesetzesvorhaben, aktuellen gerichtlichen Entscheidungen, laufenden Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur und weiteren wichtigen Entwicklungen. Hervorzuheben sind neue Regelungen zur Wasserstoffregulierung, die Verlängerung der Energiepreisbremsen und die Netzbetreiberpflichten ab dem 01.01.2024 in Bezug auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen und zum elektronischen Netzanschlussprozess. Ebenfalls berichtenswert sind anstehende Antragsfristen im EU- Emissionshandel.

Das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Energiewirtschaftsgesetz wird voraussichtlich zum Quartalstreffen beendet sein. Wir stellen die Neuregelungen vor. Schwerpunkt ist die künftige Netzentgeltregulierung. Ebenfalls interessant sind die neuen weitreichenden Kompetenzen der Bundesnetzagentur, mögliche Neuerungen bei der Kundenanlagendefinition und die verlängerte Netzentgeltbefreiung für Wasserstoffprojekte.

Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zum finanziellen Ausgleich von Redispatchmaßnahmen vorgelegt. Viel wichtiger ist aber die Frage: Wie sehen nach dem vorläufigen Scheitern des Redispatch 2.0 die Pläne zum Neustart aus?

Zum Messwesen stellen wir die Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz nach der„Reparaturnovelle“ vor. Wichtig sind die Präzisierungen zur Verwendungspflicht von intelligenten Messsystemen. Weiter geht es um die Kostenanerkennung für den Rollout.

Bei den Netzentgelten geht es zunächst um die Festlegungsverfahren zum EK-Zins und FK-Zins. Zudem vergleichen wir die Netzentgelte von Industrie- und Chemieparks anhand der vorläufigen Preisblätter 2024. Weitere Themen sind der Antrag zum Regulierungskonto Strom bis Ende des Jahres, die Änderungen im Meldeprozess umlagepflichtiger Letztverbrauchermengen an den Übertragungsnetzbetreiber und die Beschaffung und Kostenanerkennung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen.

Mit den beiden letzten Vorträgen stellen wir Bausteine einer Klimaneutralitätsstrategie aus rechtlicher und energiewirtschaftlicher Sicht vor. Im ersten Teil schauen wir insbesondere auf Beschaffungsstrategien für grünen Strom und die grundlegende Entscheidung zwischen dem Abschluss eines PPA und dem Aufbau eigener Erzeugungs-Assets. Im zweiten Teil wenden wir uns den neuen Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes zu. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Verpflichtung zu Energiemanagement-Systemen und zur Erstellung von Umsetzungsplänen von Energieeffizienzmaßnahmen. Ein Blick auf neue Pflichten aus dem Wärmeplanungsgesetz auch für industrielle Nutzer rundet den Vortrag ab.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

22.11.2023/Berlin/online.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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