KlimAK Flash „Das Niederspannungsnetz wird zum Smart Grid – § 14a-Festlegungen liegen final vor“
Am 27.11.2023 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die beiden Festlegungsverfahren zur Integration und netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG erlassen. Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung werden u.a. verpflichtet, Vereinbarungen über die Durchführung der netzorientierten Steuerung abzuschließen. Als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Verbrauchseinrichtung zur Vermeidung der Gefährdung von Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes erhält der Betreiber einen Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt. Die Festlegungen sind bereits seit dem 01.01.2024 in Kraft, sodass eine kurzfristige Umsetzung notwendig ist.
Zur Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
18.01.2024/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kathleen Schulze gerne zur Verfügung.
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Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.