17. Oktober 2018
Nach weiterhin aktuellem Stand – und auf Basis der Informationen der BNetzA – gehen wir davon aus, dass das Marktstammdatenregister am 4.12.2018 in Betrieb geht. Bereits vor der Inbetriebnahme sind nunmehr aber weitere Änderungen für den Registerbetrieb vorgesehen. Hierzu hat das BMWi kürzlich einen Entwurf für eine Änderung der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) vorgelegt, der voraussichtlich noch vor dem Registerstart in Kraft treten soll. Wir möchten den Start des Registers und die geplanten Änderungen zum Anlass nehmen, umfassend die neuen Rechten und Pflichten aus dem MaStR vorzustellen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
27.11.2018/Stuttgart,
4.12.2018/Erfurt (ausgebucht),
6.12.2018/Erfurt (Standortwechsel von Berlin nach Erfurt) und
22.1.2019/Köln.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.