Strompreiskompensation und ökologische Gegenleistungen – So wird´s gemacht und berechnet! (Webinar)
Die Kompensation indirekter Kosten des Europäischen Emissionshandels für energieintensive Unternehmen (Strompreiskompensation) wird seit dem Abrechnungsjahr 2021 nur gegen die Verpflichtung zu wirtschaftlich durchführbaren ökologischen Gegenleistungen gewährt. Die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeitsbewertung und die abzugebende Verpflichtungserklärung hatten in dem im vergangenen Jahr durchgeführten Antragsverfahren für das Abrechnungsjahr 2021 bei vielen Antrag stellenden Unternehmen Fragen aufgeworfen, die wegen des späten Inkrafttretens der Förderrichtlinie unter hohem Zeitdruck zu beantworten waren. In diesem Jahr endet die Antragsfrist am 30.6.2023. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen frühzeitig einen Überblick zu geben zu den Antragserfordernissen und zu Fragen wie: Was müssen Sie für das Antragsjahr 2023 beachten und wie geht es weiter, nachdem man sich zu Gegenleistungen verpflichtet hat? Welche Vor- und Nachteile bietet die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit nach der Kapitalwertmethode gemäß der DIN EN 17463 (ValERI)? Wann und unter welchen Voraussetzungen wird der Grünstrombezug erforderlich und als ökologische Gegenleistung anerkannt?
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
13.4.2023/Webinar und
5.5.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susann Richter gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.