Vertriebstag im Norden (Webinar)


Termin Details


Beim Durchgehen der letzten 7 – 8 Einladungsmails für unseren Vertriebskreis ist uns aufgefallen, dass wir immer von „zurückliegenden turbulenten Monaten“ gesprochen und uns eine etwas weniger stressige Zukunft gewünscht haben. Leider sind unsere Bitten weder von der Realität noch vom Gesetzgeber erhört worden, so dass wir Sie herzlich zu unserem Webinar einladen möchten. Genügend Gesprächsstoff wird es – wie immer – geben. Da uns die letzten Veranstaltungen gezeigt haben, dass die Zeit viel zu knapp bemessen war, haben wir nunmehr die Veranstaltung um eine Stunde verlängert.

Inhaltlich möchten wir uns gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Problemen widmen, mit denen sich die Energievertriebe derzeit beschäftigen müssen:

  • Der Schwerpunkt wird naturgemäß auf der vertrieblichen Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse liegen. Was ist in der Abrechnung zu beachten? Welche Informationspflichten hat der Lieferant? Was korrigiert der Gesetzgeber noch? Was ergeben sich für Besonderheiten bei Preisanpassungen oder neuen Produkten? Bei der Umsetzung der Preisbremsen kommen zudem in der vertrieblichen Praxis immer wieder Sonderkonstellationen zum Tragen, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat. Gern können Sie uns diese vorab bereits mitteilen, damit wir diese in der Veranstaltung mit Ihnen besprechen können.
  • Daran anknüpfend passt auch ein nochmaliger Ausflug ins CO2-KostAufG ins Bild, um die darin aufgenommenen vertrieblichen Pflichten zu beleuchten.
  • Aus Ihrem Kreise sind wir zudem bereits gebeten worden, die Auswirkungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) auf Lieferanten näher zu beleuchten. Grundsätzlich ist dies zwar ein Netzbetreiberthema, jedoch werden Lieferanten zukünftig neue Meldepflichten übernehmen müssen.
  • Ein Überblick über die MsbG-Novelle darf natürlich ebenfalls nicht fehlen, auch wenn dieser nur einen Zwischenstand des Gesetzgebungsverfahrens widerspiegeln kann.
  • Noch einmal und nur ganz kurz: Einordnung von Kunden in Grund- oder Ersatzversorgung. Was sagt die BNetzA?
  • Den Abschluss bildet wie immer das Kapitel „Neues aus der Rechtsprechung und vom Gesetzgeber“. Hier werden wir uns mit den jüngsten Urteilen des BGH zu Preisanpassungen in Sonderverträgen beschäftigen müssen, welche für Vertriebe sowohl positive als auch negative Elemente enthält.
  • Gern können Sie uns auch vorab weitere Themen vorschlagen, die wir dann nach Möglichkeit mit aufnehmen werden.

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Folgenden Termin bieten wir an:

23.3.2023/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Tekla Jurkschat gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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