Was kommt mit dem zweiten Konsultationsentwurf des Festlegungsverfahrens zur Netzintegration steuerbarer Verbraucher nach § 14a EnWG? (Webinar)


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Kurz vor dem letzten Wochenende hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den überarbeiteten Festlegungsentwurf zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG zu einer zweiten Konsultation gestellt. Anders als in der ersten Konsultation haben beide Beschlusskammern (BK6 und BK8) zwei gesonderte Regelungswerke entwickelt.

Damit konkretisieren sich die Rahmenbedingungen, unter denen der Netzbetreiber auf Grundlage von Netzzustandsdaten sein Verteilnetz zu einem Smart Grid umbauen muss, um den Herausforderungen aus der Klimawende zu begegnen, die z.B. aus dem massiven Zubau von Wärmepumpen und privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Ladepunkten resultieren. Die beiden Festlegungen bilden den dritten Baustein neben der am 27.05.2023 in Kraft getretenen Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und dem im Wesentlichen zum 01.10.2023 umzusetzenden Universalbestellprozess.

Worum geht es?

Künftig sollen alle Netzbetreiber bezüglich der von ihnen betriebenen Niederspannungsnetze (mit Ausnahme geschlossener Verteilernetze) zum Abschluss einer Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung nach Maßgabe der Vorgaben der BNetzA verpflichtet werden. Der Anschluss von z.B. einer Wallbox oder einer Wärmepumpe darf nicht mehr aufgrund einer drohenden Überlastung abgelehnt werden, dafür soll der Netzbetreiber im Fall eines Netzengpasses die Leistung reduzieren („dimmen“) dürfen (aber nicht auf Null). Daneben sehen die Regelungen neue Dokumentations- und Informationspflichtenpflichten für Netzbetreiber vor. Eine Neuerung ist, dass Netzbetreiber ihre Eingriffe über eine Transparenzplattform öffentlich machen müssen.

Verbraucher sollen für ihre Bereitschaft, Geräte Steuern zu lassen, finanziell profitieren. Die Festlegung macht insoweit neue Vorgaben zur Netzentgeltreduzierung, wobei der Netzbetreiber zum Angebot von drei verschiedenen Netzentgeltmodellen verpflichtet werden soll, zur Erhebung von Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüssen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist bis spätestens Donnerstag, 27. Juli 2023, möglich. Die BNetzA möchte die Festlegung im vierten Quartal formal beschließen, sodass die Regelungen am 01.01.2024 in Kraft treten können. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig mit den komplexen Entwürfen auseinandersetzen, um den Handlungsbedarf im Unternehmen rechtzeitig zu identifizieren.

Hier finden Sie den Anmeldungslink.

Folgende Termine bieten wir an:

06.09.2023/Webinar und
11.09.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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