Wichtige Mitteilungsfristen für Letztverbraucher zur Einhaltung der Höchstgrenzen – Einladung zum Infotermin (Webinar)
Sofern Ihr Unternehmen als Letztverbraucher auf Grundlage der Vorgaben des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG), des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) oder des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) Entlastungen erhalten hat, bestehen gegebenenfalls noch wichtige Handlungspflichten, auf die wir Sie hiermit aufmerksam machen möchten. Hierfür empfehlen wir Ihnen, gedanklich kurz die nachstehenden Kontrollfragen durchzugehen.
Folgenden Termin bieten wir an:
27.05.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Lejla Sarajlic gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.