Einführung MaKo 2020


Termin Details


Durch den Beschluss der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20.12.2018 über die Festlegung zur Weiterentwicklung der elektronischen Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Messstellebetriebsgesetzes, sind die Prozesse der MaKo 2020 nun finalisiert worden. Im Vergleich zum Konsultationsentwurf haben sich noch einige Detail-Änderungen in der Prozessgestaltung ergeben. Das für den Zeitraum ab 2020 angedachte Kommunikationsmodell entspricht zwar noch nicht einer sternförmigen Marktkommunikation, in deren Zentrum das Smart-Meter-Gateway stehen soll. Die neuen Prozessbeschreibungen aller Festlegungen zur Marktkommunikation Strom bringen dennoch weitreichende Veränderungen für alle Marktrollen mit sich. Beispielsweise hat die Übertragung der Aggregationsverantwortung für intelligente Messsysteme auf die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der MaBiS weitreichende Folgeänderungen in den Prozessausgestaltungen in GPKE und WiM zur Folge. Dies zieht weitreichenden Anpassungsbedarf für weitere Marktrollen nach sich. Auch die Novellierung der Messwertaufbereitung und -übermittlung erfordert prozessuale Anpassungen und bedingt neue Prozesse mit Auswirkung auf sämtliche Marktrollen.

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir im Seminar die angepassten sowie die neuen Prozesse zur WiM, GPKE, MaBiS und MPES diskutieren.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie in hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

19.3.2019/Stuttgart,
21.3.2019/Erfurt,
27.3.2019/Hamburg,
4.4.2019/München,
9.4.2019/Berlin und
11.4.2019/Köln.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Michaela Jung gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...