Bei Nacht sind alle Kapitalmärkte grau?
Die Bundesregierung (namentlich die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz) macht sich daran – mal wieder, muss man wohl sagen – , den so genannten Grauen Kapitalmarkt besser zu regulieren. Das Ziel ist, den Verbraucherschutz zu verbessern – ein hehres Ansinnen, dem man sich nur schwerlich verschließen kann.
Die beiden Ministerien haben Ende Mai dieses Jahres einen Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vorgelegt. Erster Punkt dieses Plans ist ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern. Dieses ist eigentlich nichts anderes als die offizielle Reaktion auf einen aktuellen Fall, der das Vertrauen der Anleger erschüttert hat – die Insolvenz des Windenergieunternehmens Prokon (wir berichteten), das den sog. Grauen Kapitalmarkt genutzt hatte, um insgesamt rund 1,4 Mrd. Euro von Anlegern einzusammeln.
Schwarz – Weiß – Grau
Das Problem ist, dass die Welt nicht nur in schwarz und weiß zerfällt. Während der so genannte Weiße Kapitalmarkt die offiziellen Banken und Finanzdienstleister umfasst, die unter Aufsicht stehen, Erlaubnisse für ihr Tun haben, Eigenkapitalanforderungen u.v.m. erfüllen müssen, besteht der so genannte Schwarze Kapitalmarkt aus deren dunklen Zwillingen: Unternehmen und Personen, die Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten, für die sie gerade keine Erlaubnisse haben. Dazwischen stehen die Mitglieder des Grauen Kapitalmarktes: Sie gehören schon irgendwie in die Welt des Kapitals, aber sie verwenden ausschließlich Produkte, für die man keine Bankerlaubnis benötigt.
Die Abgrenzungen sind zum Teil schon filigran. Das Einlagengeschäft beispielsweise ist eigentlich ein klassisches, erlaubnispflichtiges Bankgeschäft, quasi das Brot-und-Butter-Geschäft von Banken, die Geld von Kunden nehmen und versprechen, es verzinst wieder zurückzugeben: Sparbücher, Girokonten etc. Rechtlich nimmt die Bank von ihren Kunden Darlehen auf und verspricht ihnen die Rückzahlung auf Zuruf. Ändert man den Darlehensvertrag aber nur ein kleines bisschen, ändert sich das Bild: Man muss nur einen sog. qualifizierten Rangrücktritt aufnehmen, mit dem der Kunde, der der Bank sein Geld gegeben hat, vertraglich akzeptiert, dass er im Falle einer Insolvenz sein Geld erst zurückbekommt, wenn andere, höherrangige Gläubiger zuvor befriedigt wurden. Und höherrangig sind schonmal alle „normalen“ Kunden, die keinen Rangrücktritt vereinbart haben, ebenfalls alle Handelspartner, alle Lieferanten, alle Dienstleister, alle Vermieter … die Liste ließe sich fortsetzen. Ein Darlehen mit einem Rangrücktritt sollte man also nur abschließen, wenn man von der Bonität des Schuldners sehr überzeugt ist und/oder man mit dem Verlust des Geldes gut leben kann.
Aber es klang so gut …
Der Graue Kapitalmarkt umfasst ziemlich viele verschiedene Produkte und Akteure. Das geht von Unternehmensanleihen (Corporate Bonds) bis zum Crowd Funding. Und irgendwo dazwischen finden sich z. B. auch Bürgerfinanzierungen von Energieanlagen (wir berichteten). Und zwischen die seriösen und gewissenhaften Anbieter schleichen sich auch schwarze Schafe, die vorsätzlich oder fahrlässig Anleger erst mit hohen Renditen locken – und dann enttäuschen.
Das Maßnahmenpaket soll künftig dafür sorgen, schlechte Investments leichter erkenn- und vermeidbar zu machen. Mehr Produkte als heute sollen als Vermögensanlagen reguliert werden. Dann bräuchten sie Verkaufsprospekte (das sind hochformalisierte Dokumente, keine Werbung!), aus denen man z. B. Schneeballsysteme erkennen kann, ebenso wie Kapitalfluss und personelle Verflechtungen.
Die Prospekte sollen ein „Verfallsdatum“ erhalten, dann müssen sie erneuert werden. Sie sollen auch besser und leichter zugänglich sein. Die Möglichkeit, für potentiell gefährliche Produkte zu werben, soll eingeschränkt werden. Eine Idee besteht darin, dass nur noch in Medien, die eh über wirtschaftliche Zusammenhänge berichten, dafür geworben werden dürfte; in der Erwartung, dass der geneigte Leser des Handelsblattes oder der FAZ sicherlich die Gefahren besser einschätzen kann als der Leser … welcher Publikationen genau? Boulevardblätter? Apothekenrundschau? Bussi Bär?
Das war nur ein kleiner Ausschnitt der geplanten Maßnahmen. Auch der Instrumentenkasten der Aufsicht soll erweitert werden. Sie sollen z.B. mit Warnhinweisen und einem Veröffentlichungsrecht für Aufsichtsentscheidungen (sogar noch nicht bestandskräftigen!) besser an die Öffentlichkeit herantreten können.
Der Anlegerschutz ist ein hehres Ziel, wie eingangs schon bemerkt. Man sollte nur aufpassen, nicht in seinem Namen unbeabsichtigte Kollateralschäden zu verursachen. Neben den Start-Ups, die sich durch Crowd-Funding finanzieren wollen, schauen auch diejenigen, die über eine Bürgerfinanzierung für Energieanlagen nachdenken, gerade ganz genau nach Berlin. Die Erinnerung an den Gesetzgebungsprozess des Kapitalanlagegesetzbuchs, bei dem fast die Bürgerenergiegenossenschaften aus Versehen abgeschafft worden wären (wir berichteten), ist in diesen Kreisen immer noch frisch …
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau