BGH: Keine zivilrechtliche Überprüfung von regulierten Netzentgelten

(c) BBH

Kann ein Netznutzer Netzentgelte zurückverlangen, die zuvor von der Regulierungsbehörde geprüft und genehmigt wurden? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals in seinem Urteil vom 15.5.2012 (Az. EnZR 105/10) zu beschäftigen. Wie schon die beiden Vorinstanzen OLG Naumburg und LG Magdeburg (Az. 36 O 246/09)  hat das oberste deutsche Zivilgericht den individuellen Anspruch eines Netznutzers verneint.

Die Klägerin hatte in der Vergangenheit zahlreiche Rückforderungsverfahren angestrengt und für den Zeitraum vor der Regulierung der Netzentgelte auch einige positive Urteile erstreiten können. Hintergrund war die Rüge der Unbilligkeit der Netzentgelte nach § 315 BGB. Bereits in Bezug auf den sog. Mehrerlöszeitraum hatte der BGH im vergangenen Jahr aber endgültig klar gemacht, dass ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nicht besteht. Die jetzige Entscheidung setzt diesen Weg konsequent fort.

Die Urteilsgründe des BGH sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Schon jetzt kann man allerdings sagen, dass dieses Urteil eine erhebliche Tragweite für laufende und künftige Rückforderungsbegehren haben wird.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...