BNetzA will GABi Gas vorerst unangetastet lassen

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will wohl vorerst doch nichts an der Festlegung zu Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt (GABi Gas) ändern. Die Beschlusskammer 7 (BK7) hat am 1.2.2012 mitgeteilt, dass sie erwägt, das Verfahren zur Änderung der GABi Gas (GABi 2.0) teilweise einzustellen.

Der Grund ist nachvollziehbar: Bis November 2012 soll der Netzkodex von European Network of Transmission System Operators for Gas (ENTSOG)  zur Europäischen Gasbilanzierung fertig werden. Insoweit macht es keinen Sinn, für wenige Monate etwas an der GABi Gas zu ändern, wenn sich aufgrund der europäischen Vorgaben ohnehin Anpassungsbedarf ergeben könnte.

Akute Bedürfnisse, die Transparenz bei den beiden Marktgebietsverantwortlichen (MGV) zu verbessern, sieht die BK7 nicht. Sie erwartet, dass NCG und GASPOOL ihre Regelenergieprodukte und ihren Internet-Auftritt weiter vereinheitlichen. Im Übrigen verweist die BK 7 auf den ebenfalls Beschluss vom 13.12.2011 (BK7-11-163), mit dem beide MGV verpflichtet wurden, Indikationen für den Regelenergiebedarf am jeweils folgenden Tag zu veröffentlichen.

Schließlich kündigt die BK7 offiziell an, die 5-Prozent-Toleranz für RLMmT (Kunden mit registrierender Leistungsmessung mit Tagesband) und RLMoT (Kunden mit registrierender Leistungsmessung ohne Tagesband) gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GasNZV auch im Hauptsacheverfahren auszusetzen, zumal solche Toleranzen nach der Rahmenleitlinie (Framework Guidelines on Gas Balancing) Bilanzierung von Agency for the Cooperation of Energy Regulators (ACER) vom 18.10.2011 ohnehin nicht mehr erlaubt seien.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Klaus-Peter Schönrock

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