Bundesfinanzhof: Bei Betriebsveranstaltungen kommt es auf die tatsächlichen Teilnehmer an

Aufwendungen, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung entstehen, sind auf die tatsächlichen Teilnehmer umzulegen, nicht auf die angemeldeten Teilnehmer. Das hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29.4.2021, Az. VI R 31/18) entschieden. Dem BFH zufolge dürfen die entfallenen Kosten für angemeldete Arbeitnehmer, die nicht an der Betriebsveranstaltung teilgenommen haben, nicht aus den Gesamtkosten der Veranstaltung herausgerechnet werden.

Jeder Arbeitnehmer hat für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr jeweils einen Freibetrag von bis zu 110 Euro. Übersteigen die Kosten je Arbeitnehmer den Freibetrag von 110 Euro, so können diese pauschal mit 25% Lohnsteuer (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. pauschaler Kirchensteuer vom Arbeitgeber versteuert werden.

Nach dieser Klarstellung durch den BFH sollten Arbeitgeber Veranstaltungen genau planen und aufzeichnen, wie viele ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich an ihnen teilgenommen haben. Anderenfalls könnte es dazu kommen, dass bei einer Lohnsteueraußenprüfung eine Schätzung vorgenommen wird, mit der Folge, dass die Teilnehmerzahl mangels Nachweises gekürzt wird.

Ansprechpartner: Rudolf Böck/Manfred Ettinger

Share
Weiterlesen

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...