Das Baulandmobilisierungsgesetz stärkt die Rolle der Kommunen und kommunalen Unternehmen

Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz – Drs. 19/24838) ging am 28.1.2021 durch den Deutschen Bundestag und soll noch im Sommer 2021 verabschiedet werden. Ziel ist es unter anderem, dem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besser gerecht zu werden und gleichfalls den Gemeinden eine erhöhte und flexiblere Handlungsfähigkeit für die Schaffung von sozialgerechtem, bezahlbarem Wohnraum einzuräumen.

Das Baulandmobilisierungsgesetz wird die Bedeutung der Kommunen und kommunalen Unternehmen in der Baulandentwicklung stärken. Das Signal ist bereits bei den Kommunen angekommen; sie gründen vermehrt eigene Wohnungsbaugesellschaften, um die Baulandentwicklung vor Ort zu verbessern. In vielen Fällen existieren nicht betriebsnotwendige Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand, die mobilisiert werden könnten, das zeigt die Quartierstudie 2021. Allerdings hemmen die rasant steigenden Bodenpreise die Entwicklung von sozialgerechtem, bezahlbarem Wohnraum.

Entsprechende regulierende Instrumente, wie öffentlich geförderter Wohnungsbau, Zweckentfremdungsverordnungen, städtebauliche Verträge, Konzepte der sozialgerechten Bodennutzung, Wohngeld oder die Mietpreisbremse sind bereits in der Anwendung. Bedingt durch den Mangel an Wohnraum und Bauflächen, speziell in den populären Ballungszentren, ist ihre Wirkung jedoch begrenzt. Nachverdichtungsstrategien durch die Innenentwicklung von Städten oder Flächenkonversionen sind dennoch notwendige und probate Mittel des Baulandmanagements. Die Lösung wird sich in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen sowie in der Schaffung von Anreizen zur sozial und ökologisch vertretbaren Entwicklung von Quartieren und Städten finden.

Kooperative Modelle wie das „München Modell“ oder das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ können ebenfalls Abhilfe schaffen, werden jedoch oftmals als wenig praktikabel bewertet. Kooperationen zwischen den Akteuren in der Quartiersentwicklung scheitern derzeit noch an den Interessenkonflikten, komplexen Regelungen und zu hohen bürokratischen Hürden. Die Lösung könnte ein noch stärkerer integrierter Ansatz zur gemeinwohlschaffenden Quartier- und Stadtentwicklung zwischen der öffentlichen und privaten Hand sein.

Es bleibt abzuwarten, ob der Trend zur Quartiersentwicklung anhält und wie die Kommunen und kommunalen Unternehmen die aktuellen Anforderungen meistern.

Ansprechpartner*innen: Wolfram von Blumenthal/Ulf Jacobshagen

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