Das CCS-Gesetz – nur eine Attrappe?
Manche Restaurants stellen am Eingang ihr Angebot in Schaukästen aus. Da gibt es dann Sushi oder Schnitzel, alles appetitlich hergerichtet. Wer hier aber zugreifen würde, wäre enttäuscht. Die verlockend aussehenden Speisen sind nämlich nicht essbar. Es handelt sich um Attrappen aus Plastik.
An diese Schaustücke fühlt sich mancher erinnert, der sich den Kabinettsentwurf des Gesetzes über die CO2–Speicherung im Untergrund (CCS) anschaut.
Auf den ersten Blick sieht (zumindest für Befürworter dieser Technologie) alles sehr lecker aus: Da gibt es ein Verfahren und, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Genehmigung. Aber wer das Gesetz beim Wort nimmt und einen Speicher errichten will, der hat gute Chancen, auf Plastik zu beißen: Denn tatsächlich entscheiden – Gesetz hin oder her – die Bundesländer, in welchen Gebieten CCS-Projekte zulässig oder unzulässig sein sollen.
Verfassungsrechtlich läuft diese Opt-out-Praxis seit der letzten Förderalismusreform unter dem schönen Namen „Bundeszuständigkeit mit Abweichungsrecht der Länder“. Auch europarechtlich ist das zulässig: Zwar müssen an sich die Mitgliedstaaten europäische Richtlinien wie hier die CCS-Richtlinie aus dem Dezember 2008 effektiv (und eben nicht nur rein formell) umsetzen. Die CCS-Richtlinie schreibt aber nicht verbindlich vor, dass die Mitgliedstaaten überall, wo dies naturwissenschaftlich möglich ist, Speicher ermöglichen müssen.
Aber auch wenn das Opt out juristisch damit „sauber“ sein dürfte: Politisch ist die Entscheidung, es den Bundesländern zu überlassen, ob sie Speicher zulassen wollen, nach Meinung vieler Insider das Ende für CCS in Deutschland. Denn einige der Bundesländer, in denen potentielle Lagerstätten liegen, haben unter dem Druck der Bevölkerung schon abgewunken. Schleswig-Holstein zum Beispiel will den Speicher nicht, den RWE vor zwei Jahren unter dem Wattenmeer geplant hatte.
Je mehr Bundesländer ausscheren, um so mehr sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass auch andere Bundesländer ihren Bürgern (und damit Wählern) die neue und noch unerforschte Technologie zumuten wollen oder können. Schließlich kann bis heute niemand zu 100 % garantieren, dass die neuartige Technik nicht irgendwann unerwünschte Folgen hat, wie etwa Erhebungen der Erdoberfläche, gar Versalzung des Grundwassers, oder ob das Kohlendioxid (CO2) schlicht nicht da bleibt, wo es hingehört.
Am Ende werden – dies ist nicht unwahrscheinlich – alle Bundesländer beschließen, dass CCS anderswo vielleicht eine schöne Sache ist, aber nicht in ihrem Bundesland. Dann wird es in Deutschland auf absehbare Zeit keine CCS-Anlage geben. So ist das eben mit Attrappen: Zum praktischen Gebrauch sind sie weder geeignet noch bestimmt.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann