Der Kampf um die gelbe Tonne: Und täglich grüßt das Quietscheentchen

(c) BBH
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Das geplante Wertstoffgesetz (WertstoffG) hält die Entsorgerbranche seit langem in Atem. Lange hat man spekuliert, ob das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause nennenswert vom Fleck kommen würde. Jetzt ist die Branche erneut in Aufregung: Ein neuer inoffizieller Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) geistert durch die Reihen und stößt längst nicht überall auf Begeisterung. Vorangegangen war ein Eckpunktepapier der Koalitionsfraktionen (Juni 2015) und weitere Arbeitsentwürfe.

Die Kernfrage, die die Abfallwirtschaft seit gefühlten Jahrzehnten spaltet: Wer darf die Wertstoffe einsammeln? Der kommunale Entsorgungsträger oder privatwirtschaftliche Unternehmen im Dualen System? Letztere sammeln zurzeit jedenfalls Verpackungen in gelben Säcken und Tonnen ein, was seine rechtliche Grundlage in der Verpackungsverordnung (VerpackV) hat. Eins der Hauptprobleme dabei: das notorische Quietscheentchen. Das Lieblingsutensil von Dr. Klöbner aus Loriots berühmten Badewannen-Sketch ist zwar aus dem gleichen Material wie viele Verpackungen, darf aber nicht in den gelben Sack. Jährlich gehen so unzählige Mengen an Wertstoffen im Restmüll verloren. Wobei die genaue Menge schwer abzuschätzen ist. Dank des sogenannten „intelligenten Fehlwurfs“ landen nämlich auch Quietscheentchen und Bratpfannen im gelben Sack, die umweltbewusste Bürger auf diese Weise an der Verpackungsverordnung vorbei in den (Wert-)Stoffkreislauf zurückbefördern. Eine befriedigende Regelung sieht natürlich anders aus, und so wird seit Jahren darum gerungen, wie die Einsammlung und Weiterverwertung der Wertstoffe geregelt werden kann.

Erst Anfang des Monats kamen sich Vertreter von Wirtschaft und Kommunen in puncto Wertstoffgesetz immerhin in einigen Punkten näher und wollten diesbezüglich ein gemeinsames Verbändepapier verfassen. Ein kleiner Erfolg, auch wenn man zur Kernfrage, wer die Wertstoffe einsammelt, nur feststellen konnte, dass eine Verständigung hierüber nicht erreicht werden konnte.

Kritik hagelte es dennoch, nämlich von den Betreibern der Dualen Systeme: Sie sehen massive Kosten auf sich zukommen, würde zum Beispiel eine „Zentrale Stelle“ eingerichtet. Sie warnen vor allem vor kostentreibenden Individual- und Sonderlösungen für Kommunen, beispielsweise durch Festlegung von Behälterart, -größe und Abholintervall, falls die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Hoheit über die Ausgestaltung des Systems hätten.

Welches Signal geht nun von dem umherschwirrenden Arbeitsentwurf des BMUB aus? Der Arbeitsentwurf verzichtet auf die Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen und bleibt damit klar hinter den Erwartungen zurück. Enttäuscht äußerten sich vor allem die Verbände. Im Tagesspiegel sagte Peter Kurth, Präsident des Branchenverbands BDE, zu dem aktuell diskutierten Entwurf: „Er trägt zwar noch den Namen Wertstoffgesetz, verdient ihn aber nicht mehr“. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hätte die Verantwortung für die Einsammlung – was nicht überrascht – lieber komplett in der Hand der Kommunen gesehen. Stattdessen sind die Kommunen enttäuscht, weil der Entwurf jetzt auch ihre Einflussmöglichkeiten einschränkt. Es bleibt nun abzuwarten, welchen Verlauf die Diskussion nun nehmen wird.

Die Ente bleibt aber draußen. Vorerst.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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