It‘s DEHSt‘s final countdown – Die Frist für Zuteilungsanträge läuft bis zum 29. Juni 2019

(c) BBH

Sie haben es sicherlich schon gehört: Die Frist, Anträge für CO2-Zertifikate für die erste Hälfte der (2021 bis 2025) vierten Handelsperiode einzureichen, wird verlängert. Eigentlich verlangt die Europäische Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO), die seit dem 27.2. im Amtsblatt der EU steht, dass die Anträge vor dem 30.5.2019 gestellt sein müssen. Aber sie lässt den Mitgliedstaaten die Option, die Frist um einen Monat zu verschieben. Deutschland hat hiervon jetzt Gebrauch gemacht.

Damit endet die Frist nunmehr am Samstag, den 29.6.2019, um 24:00 Uhr. Dies hat das Umweltbundesamt (UBA) im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Bekanntmachung enthält außerdem Vorgaben, wie im Zuteilungsverfahren kommuniziert wird. Anträge müssen danach wieder elektronisch über das FMS-Formular (FMS) der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gestellt werden. Dieses Formular wird für Ende März erwartet.

Wer den Antrag zu spät oder nicht formgerecht stellt, dessen Anspruch auf eine kostenlose Zuteilung verfällt, und zwar unabhängig davon, aus welchem Grund. Eingereicht werden müssen neben dem Zuteilungsantrag bekanntlich ein Bezugsdatenbericht, der Plan zur Überwachungsmethodik und ein Prüfbericht (wir berichteten). Auch wer nichts für das Versäumnis kann, geht übrigens leer aus. Dies gilt auch für Zuteilungsansprüche, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Daten nicht richtig im Zuteilungsantrag abgebildet sind.

Entgegen anders lautender Gerüchte ist übrigens eine nochmalige Verschiebung der Frist nicht zu erwarten. Zwar wird vielfach kolportiert, dass die Frist bestimmt noch ein weiteres Mal verlängert wird. Aber wer sich darauf verlässt, geht ein hohes Risiko ein. Denn eine weitere Verlängerung geben die verbindlichen europäischen Rechtgrundlagen leider nicht her; sie müssten hierfür explizit geändert werden. Deshalb sollten sich Anlagenbetreiber den 29.6.2019 bereits jetzt rot im Kalender anstreichen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...