Das Regelungspaket zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie: Kurz vor dem Inkrafttreten?

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Deutschland hat sich Zeit gelassen. Eigentlich hätte die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED/Industrial Emissions Directive) schon bis zum 7.1.2013 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Aber Brüssel ist diesmal nicht so streng.

In Deutschland sind mehr als 9.000 Anlagen von dieser Richtlinie betroffen. Jetzt steht nach monatelangem Ringen zumindest ein Teil des deutschen Gesetzes- und Verordnungspaketes zur Umsetzung der IED kurz davor in Kraft zu treten.

Schon seit Ende 2012 steht das Gesetz zur Umsetzung der IED in den Startlöchern, das das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) abändert. Der Bundestag hat es am 8.11.2012 beschlossen, der Bundesrat am 14.12.2012 seine Zustimmung erteilt. Jetzt fehlt nur noch die Verkündung im Bundesgesetzesblatt (BGBl.).

Bei den beiden Verordnungspaketen zur Umsetzung der IED sieht es etwas anders aus:

Erstes Verordnungspaket

Das erste Paket, das von der Bundesregierung am 23.5.2012 beschlossen wurde, ändert u. a. die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), die Deponieverordnung (DepV)  sowie die Abwasserverordnung (AbwV). Umgesetzt werden dürfen die Änderungen nur mit Zustimmung des Bundesrates. Dieser aber war in seiner Sitzung am 14.12.2012 mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht ganz einverstanden, sondern knüpfte seine Zustimmung an insgesamt 90 Änderungsvorschläge; viele davon dienen der Klarstellung. Aber auch inhaltlich hat sich noch etwas getan: Die Länderkammer will, dass künftig z. B. auch Anlagen, die Holzpellets mit einer jährlichen Produktionskapazität von 10.000 t oder mehr herstellen, der Genehmigungspflicht nach der 4. BImSchV unterfallen.

Mit seinen Änderungsvorschlägen setzte sich der Bundesrat letztlich durch. Um die IED nun möglichst zügig umsetzen zu können, nahm die Bundesregierung den Maßgabebeschluss des Bundesrats unverändert an. Damit müssen sich nun kurz vor Toresschluss weitere Betreiber mit den IED-bedingten Neuerungen auseinandersetzen.

Zweites Verordnungspaket

Ein wenig komplizierter ist der Verfahrensgang beim zweiten Verordnungspaket. Es ändert u. a. die Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen (13. BImSchV) und die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Dies geht nicht ohne den Bundestag und den Bundesrat. Deshalb dauert es hier noch ein wenig länger: Den Bundestag passierte der Verordnungsentwurf zwar bereits am 18.10.2012. In seiner Sitzung am 14.12.2012 beschloss der Bundesrat jedoch, dem zweiten Verordnungspaket (ebenso wie dem ersten) nur nach einer Reihe von Änderungen zuzustimmen. So weit so gut.

Nun hat hier allerdings (anders als beim ersten Verordnungspaket) nicht nur die Bundesregierung ein Wörtchen mitzureden, sondern – wie erwähnt – eben auch der Bundestag. Erst wenn Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sich geeinigt haben, steht einer Verabschiedung der neuen Emissionsgrenzwerte nichts mehr im Weg.

Das Kabinett hat sein „Ok“ bereits erteilt. Nun ist der Bundestag am Zug, der am 28.2.2013 über die Änderungen entscheiden könnte. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetzes- und Verordnungspaket dann im März im Bundesgesetzblatt verkündet und im April schlussendlich in Kraft treten.

Anlagenbetreiber müssen sich also noch etwas (vielleicht mehr, vielleicht aber auch weniger) gedulden, bis die neuen Grenzwerte, die neuen Genehmigungsanforderungen und die neuen Überwachungspflichten greifen (wir berichteten).

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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