„Die Bürger wollen auf ihre eigenen örtlichen Angelegenheiten Einfluss haben.“

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Wo kommt der Trend zur Rekommunalisierung der Gas- und Stromversorgung her? Und was hat das mit Erneuerbaren Energien und Klimaschutz zu tun? BBH-Partner Prof. Dr. Christian Theobaldhat vor wenigen Tagen den Deutschen Bundestag bei dessen jüngster Sachverständigenanhörung zu diesen Fragen beraten. Jetzt steht Theobald dem BBH-Blog Rede und Antwort.
Hier Teil 2 des Interviews mit dem Energierechts-Experten:

Herr Dr. Theobald, es gibt einen mächtigen Trend unter den Kommunen, die örtlichen Gas- und Stromnetze wieder stärker in die eigenen Hände zu nehmen. Woran liegt das?

Die Kommunen sind seit jeher dazu da, die örtliche Bevölkerung mit grundlegenden öffentlichen Gütern wie etwa Energie zu versorgen. Das ist der Sinn der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen haben dabei die Wahl: Sie können die Energieversorgung entweder in Eigenregie übernehmen oder private Dritte über Konzessionsverträge mit dieser Aufgabe betrauen. Diese Verträge dürfen gesetzlich nicht länger als 20 Jahre laufen – das heißt, alle 20 Jahre müssen die Kommunen neu überlegen, ob sie die örtliche Energieversorgung wieder selbst übernehmen wollen oder nicht. Verantwortlich sind sie dafür so oder so; dies zeigen auch aktuelle Fälle, in denen der bisherige Netzbetreiber sich nicht weiter um die Verlängerung der Konzession bewirbt. Dann ist im Zweifel die Kommune selbst in der Pflicht.Und in der Realität?

In der Realität ist ihr Handlungsspielraum eingeschränkt. Die Kommunen haben bei der Frage, ob sie die Verteilnetze selbst betreiben oder an Dritte konzessionieren, zwar die freie Wahl – nicht aber bei der Grundversorgung selbst. Grundversorger ist nach § 36 EnWG automatisch das Energieversorgungsunternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet am meisten Haushaltskunden versorgt. Das schränkt die kommunale Selbstverwaltung ungebührlich ein. Der Bundesgesetzgeber könnte auch bei der Grundversorgung eine periodische Entscheidung durch die Kommune analog zu diejenigen über die örtliche Infrastruktur ermöglichen.

Aber woher kommt der aktuelle Trend zur Rekommunalisierung?

In den 1980er und 1990er Jahren ist eine Privatisierungswelle durchs Land geschwappt, in deren Fluten nicht nur viele kommunale Energieversorger, sondern auch Nahverkehrsbetriebe, Wasserversorger, Abfallentsorger etc. versunken sind. Das hat dazu geführt, dass die Versorgung mit diesen öffentlichen Gütern dem Einfluss der Bürger entzogen wurde; die Verbraucherpreise sind regelmäßig gestiegen. Jetzt entdeckt die Politik zunehmend, dass das auf Dauer nicht gut geht: Die Menschen wollen – siehe Stuttgart 21 –, zumindest auf ihre eigenen örtlichen Angelegenheiten Einfluss haben. Umso wichtiger ist es, dass auch die Bundespolitik Rekomunalisierungen der örtlichen Strom- und Gasnetze als echte Chance für eine demokratisch nachhaltige Energiewirtschaft begreift.

Welche Rolle spielen dabei Bürgerbegehren und andere direktdemokratische Maßnahmen?

Eine erhebliche. Es gibt eine Vielzahl von Gemeinden und Städten, deren Bürger auf diesem Weg den Verkauf gemeindeeigener Energieversorger an Private durchkreuzt haben: 2001 Düsseldorf und Hamm, 2002 Münster, 2003 Ratingen, 2008 Leipzig, 2009 Quedlinburg – um nur einige zu nennen. In Hamburg ist derzeit eine Initiative im Gange, die erreichen will, dass die Stadt die Strom-, Fernwärme- und Gasnetze wieder selbst übernimmt.

Beim Stichwort Bürgerinitiativen denkt man an Umweltschutz und Antiatomkraftbewegung.

Völlig zu Recht: Viele dieser Bürgerinitiativen streiten gezielt für oder gegen bestimmte Arten der Energieerzeugung, etwa in Aachen oder Bielefeld. In Dachau gab es letztes Jahr einen erfolgreichen Bürgerentscheid gegen eine Beteiligung an Unternehmen der Kohlestromproduktion. In Freiburg gibt es seit 2009 eine Initiative „Energie in Bürgerhand“, die Anteile an Energieunternehmen und so Einfluss auf ihre Politik erwerben will.

Aber die Bürger können nicht selbst ein Versorgungsnetz betreiben.

Nein. Aber die Kommunen können das. Ein kommunales Unternehmen zur örtlichen Energieversorgung hat viele Vorteile: Die Kommunen können so bei begrenztem Risiko unternehmerische Gewinne erwirtschaften. Sie können Synergien zwischen Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Stadtentwässerungsnetz heben und so defizitäre Bereiche wie den Personennahverkehr oder Schwimmbäder mitfinanzieren. Sie stehen weniger unter Renditedruck als die Energiekonzerne, und damit auch weniger unter Kostendruck. Und örtliche Arbeitsplätze schaffen sie obendrein.

Besteht dann aber nicht die Gefahr, dass durch die von Ihnen angesprochene Mitfinanzierung von Bädern und Personennahverkehr die Energiepreise politisch gewollt steigen?

Nein. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass seit 2005 die Entgelte für den Transport von Strom und Gas durch die Netze seitens der Bundes- und Landesprüfungsbehörden regelmäßig – und vorab – geprüft und genehmigt werden. Ein etwaiger Preismissbrauch nach oben, wäre also gar nicht möglich.

Nur ökonomische Vorteile, oder auch ökologische Vorteile?

Auch und sogar vor allem ökologische Vorteile. Die Umstellung auf Erneuerbare Energien erfordert dezentralere Netzstrukturen. Die Energiekonzerne haben daran häufig gar kein Interesse. Die Kommunen schon, und außerdem können sie über einen eigenen Netzbetrieb selbst den Netzausbau vorantreiben und planerisch begleiten.

Sie meinen die derzeit viel beschworenen „Smart Grids“?

Genau. Wenn überall Solaranlagen auf den Dächern Strom produzieren und in die Netze einspeisen, dann wandeln sich die Netze von Ausspeise- zu Einspeisenetzen. Mit so genannten Smart Grids – intelligenten Netzen – kann man dieses Nebeneinander von Ein- und Ausspeisung viel effizienter regeln, ohne dass das Netz instabil wird. Kommunale Unternehmen auf örtlicher Ebene sind dafür prädestiniert.

Dafür sind aber Investitionen nötig. Rechnen sich die?

Im momentanen Regulierungssystem nicht immer. Die Erlösobergrenzen für die Jahre 2014 bis 2018 werden auf Basis der Kosten des Jahres 2011 festgelegt. Das heißt, Investitionen in Smart Grids nach 2011 fließen da nicht ein. Anpassungen in der laufenden Regulierungsperiode sind derzeit nicht in ausreichendem Umfang vorgesehen.

Was muss da passieren?

Da muss der Verordnungsgeber nachbessern. Es gibt ein Instrument, die Erlösobergrenzen zwischenzeitlich anzupassen, das sehr gut geeignet wäre – genehmigte Investitionsbudgets für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen. Für Betreiber von Verteilnetzen ist dieses Instrument aber nur sehr eingeschränkt einsetzbar. Diese Einschränkungen sollten unverzüglich fallen.

Dezentrale Netze ist die eine Sache. Die andere ist der Einstieg in die überörtliche Energieversorgung, den manche Stadtwerke energisch vorantreiben. Halten Sie das für legitim?

Im liberalisierten Energiemarkt sollten die Kommunen die Möglichkeit haben, gleichberechtigt mit Privaten am Markt teilzunehmen. Man sollte sie nicht zu eng an das Örtlichkeitsprinzip binden, schließlich kann Wettbewerb keine Einbahnstraße nur in die Städte hinein sein. Teilweise ist dies auch schon durch die Realität überholt, wenn etwa die Stadtwerke Leipzig sich an polnischen Fernwärmeunternehmen beteiligen und bundesweit Strom anbieten. Jedenfalls ist fraglich, ob die unterschiedlichen Vorgaben der Länder in diesem Bereich noch zeitgemäß sind. Eine Harmonisierung nach dem Vorbild des § 16 EEWärmeG wäre sicher keine schlechte Idee.

Was könnte der Gesetzgeber denn sonst noch tun, um den Einsatz Erneuerbarer Energien weiter voranzubringen?

Auf dem Regelenergiemarkt gibt es immer noch viel zu wenig Wettbewerb. Kleine Anbieter werden ferngehalten, weil das Angebot eine bestimmte Mindestgröße erreichen muss. Diese Mindestlosgröße muss reduziert werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet daran, aber ihr Spielraum ist beschränkt. Notfalls muss hier der Gesetzgeber ran. Außerdem sollten mehr Stromspeicheranlagen zum Regelenergiemarkt zugelassen werden. Stromspeicher sind ideal, weil sie den Spielraum für Erneuerbare Energien im Regelenergiemarkt erweitern.

Und bei der Kraft-Wärme-Kopplung?

Die Förderung von KWK-Kraftwerken greift. Aber das Zeitfenster für geförderte Anlagen ist zu kurz angesetzt: Sie müssen bis 31.12.2016 in Betrieb gehen. Große, individuell geplante Anlagen haben aber einen langen Planungsvorlauf, vergleichbar mit Wärmenetzen, für die deshalb der Gesetzgeber ein Zeitfenster bis 31.12.2020 vorgesehen hat. Das sollte auch für große KWK-Anlagen gelten.

Sind denn die Anreize richtig gesetzt für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung?

Wie gesagt, im Prinzip ja. Aber es gibt noch viel zu optimieren: Beispielsweise werden Anlagen, die bis zu 50 kW Strom erzeugen, zehn Jahre lang gefördert, größere Anlagen nur sechs. Das führt dazu, dass oft nur eine kleinere Anlage gebaut wird, obwohl der Bedarf an Wärme auch eine größere rechtfertigen würde. Wenn man für Anlagen zwischen 50 und 250 kW eine eigene Förderkategorie errichten würde, könnte man da viel erreichen.

Es werden ja auch Investitionen in bestehende Anlagen gefördert, die der Modernisierung dienen und sie effizienter machen sollen. Ist das effektiv?

Solche Investitionen werden nur gefördert, wenn sie mehr als die Hälfte dessen ausmachen, was eine neue Anlage kosten würde. Das ist zu hoch. Viele bestehende Modernisierungspotenziale lassen sich so nicht ausschöpfen. Dazu bräuchte man auch eine Förderkategorie für Modernisierungen, die z.B. mehr als ein Viertel des Preises einer neuen Anlage kosten, mit entsprechend angepassten Fördersätzen bzw. –zeitraum.

Vielfach ist es sinnvoll, den Betrieb einer KWK-Anlage an einen Contractor auszulagern. Ist das im Fördersystem hinreichend berücksichtigt?

Es gibt da einen sehr ärgerlichen Haken, und das ist die stark gestiegene EEG-Zulage. Wenn man das Kraftwerk selber betreibt und den Strom daraus selber verbraucht, wird diese Zulage nicht fällig. Ein Contractor muss dagegen diese Zulage an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zahlen. Das macht Contracting in diesem Bereich ziemlich unattraktiv. Das könnte man beheben, indem man Contracting- und Eigenversorgungsanlagen einander gleichstellt.

Unter dem Stichwort „Virtuelles Kraftwerk“ ist derzeit auch viel von der Vernetzung verschiedener EEG- und KWK-Anlagen die Rede, die es erlaubt, Strommengen zu bündeln und effektiver zu vermarkten. Wie sieht es hier mit dem Anreizsystem aus?

Diese Vernetzung der Anlagen ist möglich und kann auch wirtschaftlich attraktiv sein, aber der Anreiz könnte noch besser sein. Wenn die virtuellen Kraftwerke gezielt je nach Netzlast einspeisen, dann entlastet das die Netze ganz erheblich. So wie bei der Windenergie, wo die Erzeuger für ihren Beitrag zur Stabilisierung der Netze einen Bonus erhalten, sollte es auch hier einen gesonderten Anreiz dafür geben. Dafür müssten natürlich die Netzbetreiber den Anlagebetreibern die Netzdaten in Echtzeit zur Verfügung stellen, damit diese den Betrieb der Anlagen optimal konfigurieren können. Auch das wäre zu regeln.

Seit 2009 können auch Wärmenetze im Rahmen der KWK-Förderung gefördert werden. Funktioniert das gut?

Wärmenetze sind der Schlüssel zum Ausbau von KWK-Anlagen. Daher war dieser Schritt des Gesetzgebers auf jeden Fall eine gute Idee. Allerdings greift die Definition, die der Gesetzgeber gewählt hat, zu kurz.

Inwiefern?

Sie ist auf Fernwärmenetze zugeschnitten. Nahwärmenetze fallen häufig durchs Raster, obwohl sie den Zweck, KWK-Wärme zum Verbraucher zu transportieren, genauso erfüllen. Das sollte korrigiert werden. Außerdem sollte man überlegen, die Fördersätze anzuheben. Der Ausbau von Wärmenetzen kommt nicht so schnell voran, wie er könnte.

Richten wir unseren Blick auf den Energieverbraucher: Wo sehen Sie da Handlungsbedarf?

Ich könnte mir vorstellen, dass es gut wäre, wenn wir einen starken Verbraucherschutzverband für Energieverbraucher hätten. In Großbritannien gibt es so etwas. Dort gibt es eine begrenzte Zahl staatlich anerkannter Verbände, so genannte „Consumer Watchdogs“, die auch selbst bei der Regulierungsbehörde ein Verfahren in Gang setzen können, um Energieversorgern auf die Finger zu schauen.

Warum nicht eine Behörde schaffen, die den Netzbetrieb im Sinne des Verbraucherschutzes kontrolliert?

Das ist nicht notwendig. Es gibt ja schon die Bundesnetzagentur, die im voraus prüft, was die Netzbetreiber bekommen, und zwar mit erheblichem Aufwand für alle Beteiligten. Eine weitere Kontrollinstanz wäre überflüssig.

Teil 1 des Interviews: Warum der Wettbewerb um die örtlichen Strom- und Gasnetze so schwer in Gang kommt, und was der Gesetzgeber dagegen tun könnte.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Christian Theobald

Weiter Ansprechpartner zum Thema Rekommunalisierung finden Sie hier.

 

 

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