Die Sektoruntersuchung zur Ladeinfrastruktur: Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb

Neben fehlenden Lademöglichkeiten dürften hohe Ladestrompreise (zukünftige) E-Auto-Nutzer davon abhalten, in die Elektromobilität zu wechseln. Um solchen unerwünschten Entwicklungen rechtzeitig entgegenwirken zu können, führt das Bundeskartellamt derzeit eine Sektoruntersuchung zur Ladeinfrastruktur durch. Am 12.10.2021 veröffentlichte es den Sachstandsbericht und fordert mehr Wettbewerb beim Ladestrom.

Enge Marktabgrenzung

In seinem Sachstandsbericht legt das Bundeskartellamt zunächst seine Auffassung zur Marktabgrenzung dar. Bemerkenswert ist, dass es sich ­– wenn auch unter Vorbehalt der Konzentrationsanalyse – sowohl sachlich für eine differenzierte als auch räumlich für eine enge Marktabgrenzung ausspricht. Dies hätte zur Folge, dass bei der Flächenvergabe für öffentlich zugängliche Ladesäulen die Bereitstellung öffentlicher Flächen und privater Flächen sachlich eigene Teilmärkte sind. Weiter spreche beim Ladesäulenbetrieb (CPO-Ebene) vieles für die sachliche Unterscheidung nach Leistung der Ladeinfrastruktur (z.B. Normal- vs. Schnellladepunkt) oder auch nach Standort (Bundesautobahn vs. Innenstadt). Weitere Märkte bestehen für das Angebot von Ladestrom gegenüber dem Endkunden („Ladestrom-Markt“, voraussichtlich ebenfalls weiter zu trennen nach Ladeleistung oder Ladestandort) und für das Angebot eines Netzes von Lademöglichkeiten durch Emittenten von Ladekarten („EMP-Markt“). Für die CPO-Ebene und den Ladestrom-Markt geht das Bundeskartellamt davon aus, dass räumlich eine regionale oder teils sogar eine lokale Betrachtung angezeigt ist.

Diese enge Marktabgrenzung ist Grundlage dafür, dass das Bundeskartellamt im Wege der Marktmissbrauchskontrolle tätig werden kann. Je kleinteiliger die Märkte sind, desto eher zeigen sich nämlich marktmächtige Stellungen der Akteure. Das kann sowohl Kommunen und Körperschaften bei der Flächenvergabe treffen, als auch private oder öffentliche Betreiber von Ladesäulen (CPO) oder Mobilitätsdienstleister (EMP).

Flächenvergabe und staatliche Förderung

Von zentraler Bedeutung für einen funktionierenden Wettbewerb sei nach Überzeugung des Bundeskartellamts der offene Marktzugang für CPO in Form eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Flächen und staatlichen Fördermitteln. Das gelte gerade in der Markthochlaufphase der Elektromobilität. Hinsichtlich des Angebots von geeigneten Flächen hält das Amt öffentliche Ausschreibungen für richtig, bemängelt jedoch, dass sie bisher zu wenig genutzt werden. Insoweit hat es eine gesetzliche Ausschreibungspflicht bzw. eine Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Vergabe wie bei Strom- und Gaskonzessionen ins Spiel gebracht.

Die öffentliche Ausschreibung hält das Bundeskartellamt auch im Bereich staatlicher Fördermittel für vorzugswürdig. Daher begrüßt es die Ausschreibung „Deutschlandnetz“, die das BMVI für Schnellladesäulen auf der Grundlage des Schnellladegesetzes (SchnellLG) veröffentlichte.

Preisaufsicht des Bundeskartellamtes

Anhaltspunkte dafür, dass die Ladestrompreise in Deutschland bereits systematisch missbräuchlich überhöht sind, habe die Sektoruntersuchung bislang nicht geliefert. Mit der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht ließe sich jedenfalls im Einzelfall potentiell missbräuchlich überhöhten Angebotspreisen bzw. wettbewerbsbehindernden Abschottungsstrategien marktbeherrschender CPO oder EMP entgegenwirken. Ein staatlich regulierter Zugangs- bzw. Durchleitungsanspruch sei derzeit ebenfalls nicht nötig, da die Ladeinfrastruktur kein „natürliches Monopol“ sei, das eine entsprechende Regulierung rechtfertigen könnte. Die kartellrechtliche Fusionskontrolle bleibe daneben ein effektives Mittel, um zu verhindern, dass durch Zusammenschlüsse regional marktbeherrschende Stellungen entstehen oder sich verstärken.

Den Wettbewerb könnten schließlich ordnungsrechtliche Maßnahmen z.B. im Rahmen der Preisangaben- oder der Ladesäulenverordnung fördern. Ob die Erweiterung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf Ladestromtarife zielführend wäre, bleibe noch zu untersuchen.

Vorläufiges Fazit und nächste Schritte

Insgesamt sieht das Bundeskartellamt die Gefahr, dass regional oder lokal marktmächtige Stellungen einzelner CPO entstehen können. Regulierungsähnliche Maßnahmen, um den Aufbau und Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu stützen, hält es aber aufgrund der kartellrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten derzeit nicht für erforderlich. Maßnahmen der Missbrauchskontrolle behält es sich dennoch vor und befürwortet wettbewerbliche Ausschreibungen für Flächen und Fördermittel.

Mit seinem Sachstandsbericht stellt das Bundeskartellamt seine vorläufigen Erkenntnisse zur Diskussion. Im nächsten Schritt wird das Amt mit ausgewählten Verbänden und Institutionen in einen weiteren inhaltlichen Austausch treten, bevor es sich dem Abschlussbericht widmet und weitere Handlungsempfehlungen ausspricht.

Ansprechpartner*innen Kartellrecht: Dr. Christian Jung/Dr. Olaf Däuper/Dr. Tigran Heymann/Dr. Holger Hoch

Ansprechpartner*innen Elektromobilität: Dr. Christian de Wyl/Dr. Roman Ringwald/Jan-Hendrik vom Wege

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