E.ON/RWE-Deal auf dem Prüfstand: EU-Kommission steigt ins Hauptverfahren ein
Dürfen sie oder dürfen sie nicht? E.ON und RWE wollen fusionieren, und seit dem 21.1.2019 prüft die EU-Kommission offiziell, ob der Zusammenschluss stattfinden kann (wir berichteten). Die Fusionskontrolle verläuft in drei Etappen. Am 26.2.2019 hat die Kommission bekannt gegeben hat, dass sie die Bündelung der Erzeugungskapazitäten durch RWE für unbedenklich hält. Auch das Bundeskartellamt hat die Übernahme der 16,67%-Beteiligung an E.ON durch RWE durchgewunken. Allerdings hegt die Kommission im Bereich Netze und Vertrieb ernsthafte Bedenken, ob das Vorhaben mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Im Hauptprüfverfahren wird die Kommission nun die geplante Übernahme der Netz- und Vertriebssparte der innogy durch E.ON sehr genau prüfen.
Selbst der E.ON-Vorstandsvorsitzende Teyssen hatte im Vorfeld seine Bedenken, dass dieser Teil der Fusionskontrolle glatt durchläuft. Kein Wunder: E.ON/RWE würde die Nr. 1 im Netzbereich mit Strom- und Gasnetzen, die dann 50% bzw. 20% der deutschen Verbraucher beliefern. Auch im Vertrieb stünde E.ON/RWE an der Spitze mit 50 Mio. Kunden im Endkundenbereich. Allein die auf Strom entfallenden 12 Mio. eigenen Kunden bedeuten einen Marktanteil von in Deutschland rund 40%. Im Messstellenbetrieb sowie im Smart-Meter-Rollout könnte das Unternehmen auf Millionen von Stromzählern zugreifen und mit seinem Big-Data-Potenzial die Wettbewerber weit hinter sich lassen.
90 Arbeitstage hat die Kommission nun Zeit für die Phase II der Fusionskontrolle. Dabei dürfen etwaige wettbewerbliche Probleme, die sich aus den Transaktionsteilen 1 (Erzeugung) und 2 (16,67%-Beteiligung der RWE an E.ON) ergeben, für den Netz-/Vertriebsbereich keine Rolle spielen, da es sich um separate Verfahren handelt. Gleichwohl wären etwaige Einflussmöglichkeiten der RWE auf E.ON und damit verbundene Netzwerkeffekte auch in der materiellen Beurteilung von Teil 3 durchaus möglicherweise relevant.
Dabei beschränken sich die Auswirkungen der Fusion nicht nur auf die deutsche Energiewirtschaft. Parallel blickt man auch im britischen Markt auf die geplante Elefantenhochzeit. Die britische Kartellbehörde Competition & Markets Authority (CMA) untersucht, ob die 16,67%-Beteiligung der RWE an E.ON wettbewerbsverzerrende Auswirkungen in Großbritannien haben könnte. Phase I läuft seit dem 25.2.2019, die Marktabfrage endet am 13.3.2019. Die Entscheidung, ob auch hier ins Hauptverfahren eingestiegen wird, wird am 24.4.2019 erwartet.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Dr. Holger Hoch