Finaler Leitfaden Messen & Schätzen von Bundesnetzagentur veröffentlicht
Lange war er erwartet worden (wir berichteten), zweimal hat ihn die Bundesnetzagentur (BNetzA) verschoben, jetzt ist er veröffentlicht: der finale Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten.
Was ist neu?
Im Vergleich zur Konsultationsfassung ist der finale Leitfaden deutlich umfangreicher. Am grundsätzlichen Aufbau hat sich jedoch wenig verändert. Der Leitfaden enthält viele Konkretisierungen anhand von Beispielfällen zu den bekannten Themen:
- Einordnung Stromverbrauch (Eigen- oder Drittverbrauch),
- Zurechnung von Drittverbräuchen (Bagatelle),
- Abgrenzung durch Messung oder Schätzung.
Zahlreiche Geräte, die in den letzten zwei Jahren Fragen aufgeworfen haben, werden erstmals angesprochen (u.a. Rekuperationsanlagen und USV-Systeme) oder im Vergleich zu früheren Konsultationsfassung näher konkretisiert (z.B. E-Mobilität, Getränkeautomaten, (Multifunktions-)Drucker).
Begrüßenswert sind die neuen Ausführungen zum Nachweis der Zeitgleichheit – Voraussetzung für EEG-Eigenstromprivilegien. Die BNetzA schließt sich der überzeugenden Auffassung an, dass viertelstündige Worst-Case-Schätzungen genutzt werden können, um die Zeitgleichheit indirekt nachzuweisen. Dies kann in Fällen mit (Dauer-)Netzbezug und einer bestimmbaren Anzahl von Dritten am Standort das Messkonzept und die Abwicklung der EEG-Umlage tatsächlich vereinfachen.
Welche Bedeutung hat der Leitfaden?
Der Leitfaden macht einiges besser, kommt aber zu einem sehr späten Zeitpunkt. Nur noch bis zum 31.12.2020 können Betreiber von (älteren) Bestandsanlagen, KWK- und EE-Neuanlagen in der Eigenversorgung und Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung ihre Standorte gemäß der §§ 62a, 62b EEG ausrüsten, um die Übergangsregelungen nach § 104 Abs. 10 und 11 EEG – i.E. vereinfachte Schätzmöglichkeit für die Vergangenheit – nutzen zu können. Eine Verlängerung der Umsetzungsfrist ist trotz der derzeitigen EEG-Novelle nicht in Sicht (wir berichteten).
Wer Messkonzepte zu erstellen und umzusetzen hat, sah sich bisher nicht nur wegen der Rechtsunsicherheit um den zweimal angekündigten und nun vorliegenden finalen Leitfaden vor große Herausforderungen gestellt. Obendrein sind praxistaugliche Messgeräte – v.a. kompakte Zähler –, die die entsprechenden neuen EEG-Vorgaben berücksichtigen, schwer auf dem Markt zu bekommen. Die Covid-19-Pandemie verzögert die Umsetzung zusätzlich.
Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Dr. Markus Kachel/Andreas Große
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