Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung im KWKG: Clearingstelle bestätigt Zulässigkeit

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Im April 2019 hat die Clearingstelle EEG | KWKG ihr erstes Empfehlungsverfahren zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eingeleitet. Nach fast zwei Jahren ist es nun zum Abschluss gekommen: Mit ihrer Empfehlung vom 25.1.2021 bestätigt die Clearingstelle die Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung im KWKG.

Was steht in der Empfehlung?

Laut Eröffnungsbeschluss (wir berichteten) bestand bezüglich der Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe (so die Terminologie der Clearingstelle) im KWKG Unsicherheit. Grund dafür war insbesondere, dass trotz der ähnlichen Förderregime nur das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine explizite Regelung zur Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung enthält, während eine solche im KWKG fehlt. Die Clearingstelle differenziert innerhalb der Empfehlung zwischen den verschiedenen Förderkategorien des KWKG (KWK-Anlagen mit festen Zuschlagssätzen sowie KWK-Anlagen und iKWK-Systeme in der Ausschreibung etc.) und bewertet jeweils im Einzelnen und anschließend generell die Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung. Als Gesamtergebnis gelangt die Clearingstelle zur generellen Zulässigkeit der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme. Damit folgt sie den Erwartungen der Branche.

Darüber hinaus weist die Clearingstelle darauf hin, dass sich bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung der Zuschlagsanspruch nach KWKG maximal auf die KWK-Nettostromerzeugung erstreckt. Die Clearingstelle betont zudem die Entscheidungsfreiheit der Anlagenbetreiber darüber, welche physikalischen Verbräuche innerhalb der Kundenanlage kaufmännisch-bilanziell eingespeist und welche zur Eigenversorgung oder Direktbelieferung vor Ort genutzt werden sollen.

Die Abwicklung der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung verlangt grundsätzlich eine messtechnische Ermittlung der jeweiligen Strommengen. Hierzu enthält die Empfehlung Beispiele und Messkonzepte für verschiedene typische Konstellationen und rät zur Abstimmung im Einzelfall zwischen Anlagen- und Netzbetreiber. Dies gilt auch für die Frage, inwieweit Umwandlungs- und Transportverluste bei der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung zu berücksichtigen sind.

Ansprechpartner*innen: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel/Dr. Heiner Faßbender/Johanna Riggert

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