Gemeindefusionen bald grunderwerbsteuerfrei?

Viele Gemeinden in strukturschwachen Regionen stecken in großen Schwierigkeiten: Ihre Bevölkerung schrumpft und wird immer älter. Das wirkt sich auf die öffentlichen Finanzsysteme, die öffentlichen Verwaltungen und den öffentlichen Dienst aus – der Anteil an den Steuereinnahmen sinkt bei steigenden Ausgaben für öffentliche Leistungen. Da liegt oft die Idee nicht fern, sich mit anderen Gemeinden zusammenzuschließen, um so gemeinsam die kommunale Leistungs- und Finanzkraft zu sichern.

Ein Problem dabei ist die Grunderwerbsteuer. Denn bei Zusammenschlüssen von Kommunen gehen typischerweise kommunale Grundstücke oder kommunale Gesellschaftsanteile an Unternehmen, die ihrerseits über Grundstücke verfügen, auf eine andere oder eine neu gegründete Kommune über.

Nach der aktuellen Gesetzeslage können aber nur solche Grundstücke bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften grunderwerbsteuerfrei übertragen werden, die einer überwiegend hoheitlichen Nutzung dienen, wie dies typischerweise beim Rathaus, dem Bauhof, dem Friedhof oder bei der Feuerwehr der Fall ist. Sind von einer Gemeindefusion hingegen Grundstücke betroffen, die von der Gemeinde überwiegend wirtschaftlich bzw. gewerblich genutzt werden oder sich im Eigentum eines kommunalen Unternehmens befinden, fällt Grunderwerbsteuer an. Dies gilt für den Immobilienbesitz von Stadtwerken, Wohnungsgesellschaften oder anderen Wirtschaftsbetrieben wie beispielsweise Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Die grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen einer Gemeindefusion sind damit erheblich.

Auf Initiative der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Grunderwerbsteuerbefreiung von Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften beim Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf stellt den Übergang von Grundstücken als unmittelbare Rechtsfolge eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften grunderwerbsteuerfrei.

Der Vorschlag ist zu begrüßen. Die Länder haben zur Förderung von Gemeindefusionen spezielle Programme aufgelegt. Durch die Grunderwerbsteuer werden diese Bemühungen konterkariert. Bedenkt man, dass die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer den Ländern zustehen, hat der Verzicht auf die Grunderwerbesteuerbefreiung echte Anreizwirkung.

Ansprechpartner: Oliver Eifertinger/Jürgen Gold/Meike Weichel

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