Die Osternovelle des EEG: Der Vorhang öffnet sich ein kleines bisschen…

Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die installierte Leistung von Solaranlagen bis zum Jahr 2030 auf 200 GW gesteigert werden. Innovative Solarenergie wie Agri- und Floating-Photovoltaik sollen gestärkt werden. Die genaue Umsetzung lässt der Koalitionsvertrag jedoch offen. Ein Eckpunktepapier gibt nun Hinweise, in welche Richtung es gehen soll.

Ministerienübergreifende Vorschläge

Der Titel des Eckpunktepapiers „Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz“ zeigt bereits, dass Nutzungskonflikte zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz als ein möglicher Hemmschuh für den Ausbau der Solarenergie identifiziert werden. Um diese zu lösen, ist es sinnvoll und wichtig, dass die unterschiedlichen Ministerien zusammenarbeiten. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Vorschläge gemeinsam entwickelt haben.

Wichtige Impulse soll unter anderem eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) setzen, die für Ostern vorgesehen ist. Nach den Plänen der Ministerien wird die Flächenkulisse für förderfähige Freiflächenanlagen deutlich erweitert.

Was ist geplant?

Eine wichtige Rolle wird dabei voraussichtlich die sog. Agri-PV spielen, bei der Flächen für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung gemeinsam genutzt werden (wir berichteten). Daher sollen Betreiber von solchen Anlagen auch dann eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sich diese auf Ackerflächen befinden. Umstritten war bislang, ob die EU-Beihilfen für landwirtschaftliche Flächen mit einer solchen kombinierten Nutzung entfallen (wir berichteten). Dies soll nun klar geregelt werden: Die Förderung mit GAP-Mitteln ist nach wie vor möglich, wenn die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 Prozent durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Die entsprechende Verordnung ist schon erlassen worden, allerdings noch nicht in Kraft (wir berichteten). Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes allerdings voraussichtlich ausgeschlossen.

Neue EU-Kriterien eröffnen die Möglichkeit, die Flächenkulisse der sog. „benachteiligten Gebiete“ zu erweitern. Würden die Möglichkeiten genutzt, würde die neue Flächenkulisse ca. 9 Prozent mehr Fläche im Vergleich mit der bisher im EEG zugelassenen Fläche der benachteiligten Gebiete umfassen.

Zudem wird vorgeschlagen, landwirtschaftlich genutzte Moorböden als neue Flächenkategorie in das EEG aufzunehmen. Voraussetzung für eine Förderung ist allerdings, dass die Flächen wieder vernässt werden. Damit werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen leistet die Wiedervernässung einen Beitrag zum Klimaschutz und zum anderen werden die Flächen zugleich für die Stromerzeugung genutzt.

Darüber hinaus sollen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzugeben. Anknüpfungspunkt hierfür sind die Regelungen zur kommunalen Teilhabe der Gemeinden an Freiflächensolaranlagen in § 6 EEG: Die Kommunen können in den dafür erforderlichen Verträgen bestimmen, welche naturschutzfachlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.

Auch mit Blick auf die kommunale Planung soll es eine Hilfestellung geben: Die Förderung einer Angebotsplanung soll die Gemeinden dabei unterstützen, eine zügige Abwägung öffentlicher Belange und eine sinnvolle, mit dem Netzausbau abgestimmte Verteilung und Konzentration von Anlagen auf der regionalen Ebene voranzubringen und diese mit den erforderlichen gemeindlichen Planungsschritten abzustimmen.

Zuletzt wird eine Reduzierung des Nutztierbestandes und der Umbau der Tierhaltung angestrebt, für die landwirtschaftliche Betriebe eine finanzielle Unterstützung bekommen sollen.

Wie geht es weiter?

Spannende neue Vorschläge liegen also auf dem Tisch. Es wird interessant zu sehen, wie diese in Gesetzesform gegossen werden. Wenn der Vorhang weiter aufgezogen wird, melden wir uns wieder!

Ansprechpartner*innen: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große

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