Klimaneutralität in Bayern bis 2040: Fördermöglichkeiten bei der Wärmeplanung

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Seiner Verantwortung als führende Industrienation bewusst, hatte Deutschland im September 2019 Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 verankert. Einzelne Bundesländer hatten in Sachen Gesetz zum Klimaschutz bereits lange vorgelegt. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG) hat die Bundesregierung 2021 die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel festgeschrieben, Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu machen.

Was den Freistaat Bayern betrifft, so hat Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung am 21.7.2021 vor dem Bayerischen Landtag die Ziele des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) abgesteckt: Klimaneutralität Bayerns bis 2040, Klimaneutralität der Staatsregierung bis 2023 und Reduktion der Treibhaus-Emissionen um 65 Prozent bis 2030. Das Klima-Programm sollte 50 Maßnahmen in fünf zentralen Sektoren umfassen und der Freistaat zum „Klimaland“ werden. Dafür will Söder allein im Jahr 2022 eine Milliarde Euro bereitstellen, fast 22 Milliarden bis 2040.

Zentrales Werkzeug: Der kommunale Wärmeplan

Der Freistaat will das Ziel der Klimaneutralität also bereits fünf Jahre früher erreichen als es das nunmehr verschärfte KSG für Gesamt-Deutschland vorsieht. Wichtiger Meilenstein ist dabei die Entwicklung einer nachhaltigen klimaneutralen Wärmeversorgung. Die aktuellen Diskussionen um mehr Unabhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland rücken dieses Ziel nun noch weiter in den Fokus. Die Umstellung auf Erneuerbare Energien und die Reduktion der Treibhausgasemissionen haben nun oberste Priorität. Dabei kommt vor allem den Kommunen in Zukunft eine wachsende Verantwortung bei der Sicherstellung der alternativen Wärmeversorgung zu. Kürzlich kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung an, dessen Ziel eine Pflicht der Kommunen zur Evaluierung möglicher grüner Wärmequellen sein soll.

Klimaneutralität mit Plan und Förderung

In einigen anderen Bundesländern wurden in den vergangenen Jahren bereits Klimaschutzgesetze erlassen bzw. umfassend weiterentwickelt. So werden beispielsweise in Baden-Württemberg Kommunen (Stadtkreise und Große Kreisstädte) dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Dafür erhält die verpflichtete Kommune einen gesetzlichen pauschalen finanziellen Ausgleich. Diese Ausgleichszahlung bleibt jedoch weit hinter der Förderung nach den einschlägigen Förderprogrammen zurück. Aufgrund der nunmehr geregelten Verpflichtung entfällt für die betroffenen Kommunen die Möglichkeit einer finanziell wesentlich attraktiveren Förderung.

In Bayern besteht dagegen bislang für Kommunen noch keine Pflicht, eine Wärmeplanung zu erstellen. Der Freistaat fördert den Klimaschutz und die Wärmewende durch attraktive Förderprogramme und flankiert dabei die Angebote auf Bundesebene. Dabei werden, um den Einstieg in den Klimaschutz niederschwellig zu gestalten, auch Beratungs- und Bestandsaufnahmeangebote gefördert. Auch die Erstellung von Klimakonzepten wird mit bis zu 100.000 Euro gefördert.

Ansprechpartner*innen: Oliver Eifertinger/Tobias Sengenberger/Manuel Bolkart/David Engel

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