KoV X – Regulierungsjubiläum für Gasnetzbetreiber und Lieferanten

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Erstmals zweistellig: die Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber (KoV X) geht in die 10. Auflage. Am 29.3.2018 habe die Verbände BDEW, VKU und GEODE die 10. Fassung der „KoV“ veröffentlicht. Am 1.10.2018 wird das Regelwerk in Kraft treten.

Mit der sog. „KoV X“ endet nunmehr die zweijährige Überarbeitung der Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Gasnetzbetreibern und Netznutzern. Zur Jubiläumsausgabe hatte sich die Verhandlungsdelegation bewusst genügend Zeit für größere Überarbeitungen nehmen wollen. Doch auf dem Weg wurden sie von zahlreichen Regulierungsänderungen eingeholt – etwa die Neufassung des § 19a EnWG oder die Gasnetzzugangsverordnung-Novelle, um nur einige zu nennen.

Was die Verteilernetzbetreiber und ihre Beziehung zu vorgelagerten Netzen und Lieferanten betrifft, so ergeben sich vor allem zu folgenden Themen Änderungen:

  • bei der internen Bestellung und Langfristprognose gibt es neue Regeln für die Umwandlung von Kapazitäten und die darauf bezogene Annahmefiktion sowie neue Mechanismen für die verbindliche Bereitstellung von H-Gas-Kapazitäten im Rahmen der Langfristprognose,
  • bei der Marktraumumstellung werden die Kosten bei „Marktgebietsüberlappern“ geregelt,
  • die Begriffe „Marktlokation“ und „Messlokation“ werden eingeführt,
  • „Neues Kraftwerksprodukt“: die Bilanzierungsregeln bei der Belieferung von Gaskraftwerken werden harmonisiert – ein Prozess, der sich über die KoV XI hinweg erstrecken wird,
  • Versorgungssicherheit: der Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ wird neu gefasst,
  • im Lieferantenrahmenvertrag gibt es Neuerungen, etwa zum Austausch der Verträge und zur Harmonisierung der Beziehung zu Transportkunden mit dem Stromsektor; außerdem ist jetzt eine Kündigung auch per Email möglich.

Dazu kommen eine Reihe weiterer Kooperationsthemen. Die KoV X in ihrer ganzen Pracht finden Sie hier.

Gern ansprechbar: Prof. Dr. Olaf Däuper/Dr. Erik Ahnis/Silke Walzer

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

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