Neue Anwendungsregel des VDE zu automatischen Letztmaßnahmen

Im Rahmen der Umsetzung von Netzkodizes hat der VDE nun eine weitere Anwendungsregel zur Konsultation veröffentlicht. Es geht um eine Materie, die für alle Verteilernetzbetreiber, einschließlich geschlossener Verteilernetze sowie auch für angeschlossene größere Netznutzer relevant ist: „Automatische Letztmaßnahmen zur Vermeidung von Systemzusammenbrüchen“ (VDE-AR-N 4142). Diese VDE-Anwendungsregel wird zukünftig den FNN-Hinweis „Technische Anforderungen an die automatische Frequenzentlastung“ ersetzen und dazu führen, dass Netzbetreiber ihre Abwurfkonzepte grundlegend überarbeiten müssen.

Warum noch eine Anwendungsregel?

Ende November letzten Jahres hatte die EU-Kommission einen Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes erlassen. Danach müssen Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber bis spätestens 18.12.2022 ein Konzept zur automatischen Unterfrequenzregelung umsetzen. Hinzu kommen strengere Vorgaben für Kommunikationssysteme zwischen VNB, sog. signifikanten Netznutzern und ÜNB sowie Regelungen für die Bereithaltung von IT-Systemen und Anlagen bei Verlust der Primärstromversorgung.

Die weiteren Vorgaben des Netzkodex betreffen die Vermeidung des Schwarzfalls sowie den Netzwiederaufbau. Diese Regelungen werden u. a. in der VDE-AR Letztmaßnahmen umgesetzt. Die Maßnahmen nach der VDE-AR Letztmaßnahmen greifen wohlgemerkt erst, wenn manuelle Maßnahmen im Rahmen der §§ 14, 13 Abs. 1 und 2 EnWG nicht mehr ausreichen, um die Systemstabilität zu gewährleisten. Vorrangig ist daher die Kaskade umzusetzen, deren Ausgestaltung bereits die VDE-AR 4140 näher geregelt hat. Diese Vorgaben, insbesondere die Einhaltung einer 12-minütigen Kaskadenstufenzeit, sind bereits bis spätestens Februar 2019 umzusetzen.

Wesentlicher Inhalt

Anders als der FNN-Hinweis AFE betrifft die VDE-AR Letztmaßnahmen neben Maßnahmen bei Eintritt einer Unterfrequenz (unterfrequenzabhängiger Lastabwurf, kurz: UFLA) auch Maßnahmen bei Überfrequenz sowie beim schleichenden Spannungskollaps. Bisher galt der sog. 5-Stufen-Plan. Zukünftig soll nach der VDE-AR Letztmaßnahmen ein Abwurfkonzept mit 10 Frequenzstufen festgelegt werden. Diese müssen „45 % +/- 7 %-Punkte“ der so genannten Gesamtlast umfassen. Mögliche Abwurfpunkte sind Einspeise- oder Abgangsfelder in der Mittelspannung.

Abhängig von der Netzsituation sowie weiteren technischen Einzelheiten kann es sich ergeben, dass – abweichend von den bisherigen Vorgaben – ein Abwurf an den unterspannungsseitigen HS-/MS-Trafoschaltfeldern nicht mehr ausreicht, sondern einzelne MS-Abgänge im Rahmen der Planung der 10 Stufen zu berücksichtigen sind. Der Gedanke ist dabei, dass stets 10 Stufen abzubilden sind. Ist ein Netzbetreiber mangels Schaltmöglichkeiten dazu nicht in der Lage, soll er in das Abschaltkonzept des vorgelagerten Netzbetreibers integriert werden. Insbesondere auf Grundlage der Vorgaben des NC ER regelt die VDE-AR Letztmaßnahmen außerdem umfassende (jährliche) Reporting- und (mindestens fünfjährliche) Monitoring-Pflichten.

Die VDE-AR Letztmaßnahmen enthält detaillierte Vorgaben für ein Konzept zu automatischen Letztmaßnahmen zur Vermeidung eines Spannungskollapses. Hierunter fallen etwa das automatische Blockieren der Regler der HS-/MS-Transformatoren, gegebenenfalls bis hinunter in regelbare Ortsnetzstationen, aber auch Maßnahmen der dezentralen Blindleistungseinspeisung sowie der automatische spannungsabhängige Lastabwurf als Ultima Ratio. Anders als bisher setzt die VDE-AR Letztmaßnahmen als Fehlerklärungszeit zwischen Eintritt der Unterfrequenz bis zum Trennen der Last vom Netz 200 Millisekunden fest. Bisher galten hier 350 Millisekunden.

Wie geht es weiter?

Nach derzeitigem Zeitplan dürfte mit einer finalen Fassung nicht vor dem II. Quartal des kommenden Jahres zu rechnen sein.

Ansprechpartner: Dr. Thies Christian Hartmann/Dr. Michael Weise

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