Querulanten aller Länder vereinigt Euch? Die Schlichtungsstelle Energie als Spitze des Eisbergs – Schlichtungsstellen bald flächendeckend in ganz Europa?

(c) BBH
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Seit Jahrzehnten wird das Zivilrecht mit verbraucherschützenden Regelungen durchsetzt. Im Energierecht gibt es seit Kurzem ein ganz besonderes Exemplar dieser Gattung – die Schlichtungsstelle Energie. Doch eine Besonderheit soll sie nicht lange bleiben, wenn es nach der EU-Kommission geht. Jetzt droht allen verbraucherrelevanten Branchen das gleiche Schicksal wie der Energiebranche: Die Kommission hat einen Entwurf für ein umfassendes Maßnahmenpaket (Verordnung über Online-Streitbeilegung  und Richtlinie über alternative Streitbeilegung) vorgestellt. Es soll helfen, Verbraucherstreitigkeiten im Binnenmarkt häufiger per alternativem Streitbeilegungsverfahren (AS; englisch: Alternative Dispute Resolution – ADR) zu schlichten.

Hintergrund ist die Sorge, dass der europäische Binnenmarkt dem zunehmenden Online-Geschäft nicht gewachsen zu sein scheint. So sieht sich ein deutscher Verbraucher beispielsweise beim Online-Kauf von Keramikfliesen aus Spanien mit erheblichen Abwicklungsschwierigkeiten konfrontiert, wenn die Ware nicht oder nicht in der gewünschten Qualität ankommt. Verbraucher tun sich schwer, ihre Ansprüche bei grenzübergreifenden Streitigkeiten gerichtlich geltend zu machen.

Um die Hemmschwelle für Verbraucher herabzusetzen, legt die Kommission ihren Fokus auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Zukünftig soll es für Verbraucher in allen innerstaatlichen und grenzübergreifenden Vertragsstreitigkeiten – gleich ob Online- oder Offline-Geschäfte –, alternative Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) geben.

Unternehmen aller Waren- und Dienstleistungsbranchen (z.B. Auto- oder Elektronikwarenbranche) werden in die Pflicht genommen, solche Verfahren einzuführen und deren Einführung – ganz oder teilweise – zu finanzieren.

Wie rechtsverbindlich die Verfahrensergebnisse sein sollen, ist nicht vorgegeben. Allerdings soll das AS-Verfahren für alle Verbraucher kostenlos bzw. kostengünstig sein, d.h. es trifft die Unternehmen.

Wie die Erfahrungen aus der Energiebranche zeigen, wird den Verbrauchern damit ein risikoloses Instrument an die Hand gegeben. Unternehmen werden sich davor hüten, Streitigkeiten, deren Wert unterhalb der Verfahrenskosten liegen, vor den AS-Stellen auszufechten. Wirtschaftlich betrachtet ist es für die Unternehmen günstiger, in solchen Fällen zu tun, was der Verbraucher will, auch wenn der Verbraucher Unrecht hat.

Auf die Unternehmen wird eine umfassende Informationspflicht über das AS-Verfahren auf allen wichtigen Geschäftsunterlagen zukommen. Darüber hinaus wird die Kommission anhand von regelmäßigen Berichten und Beurteilungen alle gemeldeten AS-Stellen in einer zentralen Liste erfassen, die dann in allen Mitgliedstaaten veröffentlicht wird. Allen Verbrauchern sind damit Informationen über alle EU-weit bestehenden AS-Stellen zugänglich; bei grenzüberschreitenden Geschäften sieht die Verordnung ein Online-Portal vor, auf dem sich der Verbraucher über die für ihn zuständige Schlichtungsstelle informieren und das Verfahren hierüber einleiten kann.

Die Mitgliedsstaaten sollen wählen können, wie sie das Verfahren ausgestalten. Der Entwurf enthält bislang keine Angaben über die Notwendigkeit eines Vorverfahrens beim betreffenden Unternehmen. Für energierechtliche Streitigkeiten ist hingegen in § 111b Abs. 1 Satz 3 EnWG zwingend ein Vorverfahren vorgeschrieben, was auch sinnvoll ist, um auf diese Weise den Unternehmen einen Entscheidungsspielraum zu belassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Energiebranche hier Vorbildwirkung entfaltet!

Der Kommissionsentwurf geht am 12.3.2013 in die 1. Lesung. Nach Art. 22 des Richtlinienentwurfs ist die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Verabschiedung umzusetzen, so dass schon ab 2015 ein flächendeckendes und sektorenübergreifendes Netz an AS-Stellen existieren könnte.

Ob der Europäische Binnenmarkt hieraus gestärkt hervorgeht, darf bezweifelt werden. Sicher ist nur, dass die vorgeschlagene Richtlinie dazu beiträgt, dass die Verbraucher sich der (problematischen) Möglichkeiten alternativer Streitbeilegungen in allen Wirtschaftszweigen deutlicher bewusst werden. Es ist auch damit zu rechnen, dass die Schlichtungsstelle Energie mehr Akzeptanz unter den Verbrauchern erfahren wird – mit entsprechendem Mehraufwand für die EVU.

Ansprechpartner BBH: Prof. Christian Held/Dr. Erik Ahnis
Ansprechpartner BBHC: Dr. Andreas Lied

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