Neu: Finanzverwaltung goes Tax Compliance Management Systeme

Am 1.1.2023 ist der § 38 EGAO „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden“ in Kraft getreten. Auch wenn es sich aus dem Titel auf den ersten Blick nicht ergibt, die Finanzverwaltung stellt Tax Compliance Management Systeme (TCMS) auf den Prüfstand. Wenn der Steuerpflichtige ein solches System im Einsatz hat, bietet die Verwaltung Erleichterungen bei der steuerlichen Betriebsprüfung.

Monetäre Vorteile und persönliche Haftung

Erleichterungen bei der steuerlichen Betriebsprüfung sind monetär messbare Vorteile. Die steuerlichen Betriebsprüfungen werden schneller abgeschlossen und binden damit in den Unternehmen weniger Ressourcen. Die Steuerbescheide werden früher bestandskräftig, was die Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen erhöht – das alles sind Angebote, die Steuerpflichtige eigentlich nicht ausschlagen können.

Doch ein TCMS bringt noch mehr Vorteile mit sich. Es hilft dabei, Steuerstrafverfahren zu vermeiden. Und seitdem das OLG Nürnberg mit seinem Urteil vom 30.3.2022 (Az. 12 U 1520/19) klargestellt hat, dass die Schaffung von Compliance-Strukturen zu den Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung eines Unternehmens gehört, steht fest, dass Tax Compliance Management Systeme auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführung für Steuerschäden verhindern können.

Tax Compliance Management System jetzt – aber nur digital!

Sobald Sie auf der Suche nach einer für Ihr Unternehmen geeigneten Lösung sind, stellt sich die Frage, worauf es ankommt. Ein Aspekt ist wichtig: Tax Compliance Management Systeme gehen nur digital. Papier-Lösungen, die als Handbuch im Regal stehen, oder Excel-Spreadsheets helfen in der Praxis nicht weiter. Tax Compliance ist ein laufender Prozess, ein Teil der täglichen Arbeitsroutine. Die Führungskraft delegiert und muss im Gegenzug kontrollieren und bei Bedarf eingreifen. Aus Nachweisgründen sollte dies ebenfalls dokumentiert sein. Diese Form des Managements muss digital erfolgen.

Die Einführung eines TCMS ist Ausgangspunkt für die Digitalisierungsstrategie in der Steuerabteilung bzw. im Rechnungswesen. So ein System zeigt sowohl die Stärken als auch die Schwächen in den Unternehmensabläufen auf. Folgeprojekte schließen sich an, um Lücken Schritt für Schritt zu schließen. Um Beispiele zu nennen: die Einführung eines Datenmanagement-Systems, die Digitalisierung des Posteingangs und die Einführung des ersetzenden Scannens, die Erstellung von Verfahrensdokumentationen usw. Ein Tax Compliance Management System wird dabei zum unverzichtbaren Bestandteil bei jeder Digitalisierung der Steuerabteilung bzw. des Rechnungswesens.

Ansprechpartner*innen: Rudolf Böck/Meike Weichel

PS: In unserem Webinar „Tax Compliance Management System jetzt – aber nur digital!“ erfahren Sie am 31. Januar oder am 7. Februar mehr zu diesem Thema.

PSS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gerne auch in die Veröffentlichung „Corporate Governance Risikomanagement, Organisation, Compliance für Unternehmer“ und auf die Website zur TCMS-Lösung.

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