Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Die Konversion der ehemaligen Kohleregionen stellt die betroffenen Städte, Landkreise und Gemeinden vor große und nicht nur finanzielle Herausforderungen

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Am 3.7.2020 hat der Bundesrat das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen gebilligt. Das Gesetz ist nicht nur ein Baustein, um die Konversion der Kohleregionen zu fördern, sondern auch integraler Bestandteil des umfassenden Transformationsprozesses hin zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts.

Vielfältige Anforderungen

Hintergrund ist der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts, der auf den am 22.5.2019 verabschiedeten Eckpunkten für ein Strukturstärkungsgesetz beziehungsweise auf den Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung basiert. Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung werden in den betroffenen Regionen neue Anreize nötig. Das Gesetz soll deshalb die Wirtschaftsstrukturen in diesen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg) stärken. Die Bundesregierung hat Fördermittel über 40 Mrd. Euro bereitgestellt, die in Investitionen und Innovationen fließen sowie Wachstum und Beschäftigung schaffen sollen.

Die Anforderungen sind umfangreich und interdisziplinär. Gefördert werden vor allem Vorhaben in den Bereichen Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Verbesserung des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV), energetische Sanierung von Gebäuden und die Herrichtung von Gewerbeflächen. Aber auch der Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie deren altersgerechter Umbau sind Teil der Förderung. Kernthema der betroffenen Städte, Landkreise und Gemeinden ist nun, diese Vorteile für die eigene Gemeinschaft zu realisieren, um durch zukunftsorientierten Strukturwandel einen gerechten Ausgleich für den Verlust bisheriger wirtschaftlicher Chancen zu schaffen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Gesetz gibt einige Rahmenbedingungen vor: Neue Investitions- und Fördermaßnahmen müssen das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen, das heißt, die Maßnahmen müssen über bereits bestehende und beschlossene Investitionstätigkeiten hinausgehen. Der Löwenanteil der Bundesförderung fließt mit 14 Mrd. Euro in die derzeitigen Braunkohlereviere. Dort stehen an erster Stelle der förderungsfähigen Projekte die Entwicklung und energetische Sanierung wirtschaftsnaher Infrastruktur sowie die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden im Rahmen des ÖPNV. Übergeordneter Gesetzeszweck ist es, einen Strukturwandel in den Kohleregionen zu unterstützen.

Das Gesetz sieht Förderquoten für die betroffenen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände vor (Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – STARK). Die Länder wählen die Investitionsvorhaben entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten aus. Diese sind unter enger Einbeziehung der Gemeinden und Gemeindeverbände zu entwickeln und vorzuschlagen. Sofern der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden nach Art. 104b GG gewährt, sind diese in der Regel mit 10 Prozent des Finanzbedarfs eines Vorhabens durch die Gemeinden zu finanzieren (kommunaler Eigenanteil).

Ausstieg aus der Kohleverstromung

Was gut gemeint ist, erweist sich bei näherer Betrachtung für viele Kommunen als schwer zu bewältigende Aufgabe. Es fehlt an Personal für die Koordination der vielen Themen und nicht immer kann auf entsprechend fachkundiges Personal zurückgegriffen werden. Hier wird es bereits in der Antragsphase darauf ankommen, Personen einzubinden, die später auch gemeinsam mit den Kommunen die geförderten Projekt umsetzen können.

Ansprechpartner*innen:
BBH: Ulf Jacobshagen
BBH-Immo: Wolfram von Blumenthal

PS: Sie interessieren sich für die Rahmenbedingungen der CO2-Reduktion in der Bauwirtschaft, dann schauen Sie gern hier.

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